Kaufpreiserstattung unter Anrechnung eines Nutzungsentgelts

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Zur Gewährleistung: Zur Gewährleistung ist der Händler (nicht der Hersteller). Gewährleistung heißt, dass der Händler für bereits beim Kauf vorhandene Mängel geradestehen muss. In den ersten 6 Monaten nach Kauf, wird angenommen, dass bei Auftreten eines Mangels dieser bereits bei Kauf vorhanden war. Der Händler kann aber den Beweis führen, das das nicht so war. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, d. h. du musst nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat. Das ist hier offenbar passiert. MediaMarkt hat schlüssig erklärt, das ein Gewährleistungsanspruch vorliegt. Allerding hast du den Fernseher ja genutzt, d. h. er hatte einen Wert für dich. diesen Wert musst du natürlich vpm Neupreis abziehen, du würdest dich ja sonst besserstellen. Um das auszugleichen gibt es diese Nutzungsgebühr. Die Berechnung ist hier nicht klar geregelt. Vom Grunde her läuft das so, dass eine Nutzungsdauer des Fernseher bestimmt wird z. B. 5 Jahre. Du hast den Fernseher zum Beispiel 20 Monate genutzt, dann wird das Verhältnis bestimmt. 20 Monate von 60 Monaten sind ein Drittel. Die Nutzungsentschädigung wäre dann 33,33% des Kaufpreises, zwei Drittel des Kaufpreises gibt es als Entschädigung. Aber du kannst die Kosten für die Reklamation (hier die Fahrt zum MediaMarkt und zurück) auch noch geltend machen. Die würden zu den zwei Dritteln fällig. Streit gibt es hier um die Nutzungsdauer, hier kann die steuerliche Abschreibungsdauer ein Richtwert sein.