Kaufpreiserstattung unter Anrechnung eines Nutzungsentgelts
Hallo zusammen,
ich ahbe eine rechtliche Frage.
Ich habe vor knapp 2 Jahren einen Fernseher bei MediaMarkt gekauft. Nach 1,5 Jahren fing das Gerät an zu spinnen. Wir gaben ihn zur Reparatur an MediMarkt zurück, die das Geärt an den Hersteller zur Rep. schickte. Kurz danach bekamen wir den Fernseher wieder, mit dem Hinweis, dass alles in Ordnung wäre und wir mal das Skat-Kabelprüfen sollten. 4 Monate später ging das Ding komplett in die Binsen. Wieder zur Reparatur.
Jetzt bekommen wir Post von MediaMarkt. Wir sollen sämtliche Zusatzteile und den Kaufvertrag mitbringen und wir bekommen das Geld abzgl. einer Nutzungsgebühr erstattet.
meine Frage nun: Ist diese Anrechnung der Nutzungsgebühr rechtens? Ich habe doch eh eine Gewährleistungs von 2 Jahren. Habe ich nicht das Recht, einen neuen Fernseher oder meinen alten Kaufpreis zu erhalten?
Wenn das mit der Nutzungsgebühr rechtens ist, wie hoch darf die den sein?
Danke schon mal vorab.
1 Antwort
Zur Gewährleistung: Zur Gewährleistung ist der Händler (nicht der Hersteller). Gewährleistung heißt, dass der Händler für bereits beim Kauf vorhandene Mängel geradestehen muss. In den ersten 6 Monaten nach Kauf, wird angenommen, dass bei Auftreten eines Mangels dieser bereits bei Kauf vorhanden war. Der Händler kann aber den Beweis führen, das das nicht so war. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, d. h. du musst nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat. Das ist hier offenbar passiert. MediaMarkt hat schlüssig erklärt, das ein Gewährleistungsanspruch vorliegt. Allerding hast du den Fernseher ja genutzt, d. h. er hatte einen Wert für dich. diesen Wert musst du natürlich vpm Neupreis abziehen, du würdest dich ja sonst besserstellen. Um das auszugleichen gibt es diese Nutzungsgebühr. Die Berechnung ist hier nicht klar geregelt. Vom Grunde her läuft das so, dass eine Nutzungsdauer des Fernseher bestimmt wird z. B. 5 Jahre. Du hast den Fernseher zum Beispiel 20 Monate genutzt, dann wird das Verhältnis bestimmt. 20 Monate von 60 Monaten sind ein Drittel. Die Nutzungsentschädigung wäre dann 33,33% des Kaufpreises, zwei Drittel des Kaufpreises gibt es als Entschädigung. Aber du kannst die Kosten für die Reklamation (hier die Fahrt zum MediaMarkt und zurück) auch noch geltend machen. Die würden zu den zwei Dritteln fällig. Streit gibt es hier um die Nutzungsdauer, hier kann die steuerliche Abschreibungsdauer ein Richtwert sein.