Darf jemand ungefragt meine Adresse als Rechnungsadresse angeben (unerwünschte Lieferung an mich)?

Guten Tag,

ein ehemaliger Bekannter von uns hat uns per Email ein Geschenk, das er bei Amazon bestellt hat, angekündigt. Das Paket wollte ich nicht annehmen (Annahme verweigern), aber der Zusteller hat es vor unserer Wohnungstür abgestellt. Ich habe dann eine Geschenkrücksendung veranlasst, das war bei Amazon die einzige Option der Rücksendung in diesem Fall und das Geld, das ich nicht haben will, wäre dann ohne Wissen des Bestellers auf mein Konto gutgeschrieben worden. Achtung: ich will keinen Kontakt zum Besteller, deswegen kam keine andere Möglichkeit in Betracht.

Nun habe ich das Paket heute morgen bei DHL abgegeben, aber zugleich mit der Post eine Zahlungserinnerung von Amazon bekommen. Mir wird mit rechtlichen Schritten gedroht. Der Besteller hat meinen Namen als Rechnungsadresse angegeben, wie ich bei der Hotline erfuhr. Sein Konto konnte nicht belastet werden. Da die Ware zurück an Amazon geht, entsteht letztlich nur ein geringer Schaden (Aufwand für beide Seiten, Retourenkosten für Amazon).

Aber ist es überhaupt legal, dass ein Fremder meine Rechnungsadresse ungefragt angibt? Z.B. kann ich ja so erhebliche Probleme bekommen, wenn eine Sendung verloren geht und ich dafür belangt werde. Außerdem entsteht Aufwand.

Ich überlege eine Anzeige wegen Nachstellung und Datenmissbrauch zu tätigen. Macht das Sinn?

Vielen Dank und viele Grüße

Recht, Bestellung, Betrug oder nicht
Falsche Ware geliefert wurde! Was soll ich tun?

Ich habe die Grafikkarte für 500 € online im Shop bestellt, bekomme ich aber viel billiger und älteres Modell als die bestellte.

Die falsche Grafikkarte war in der Verpackung von der bestellte Grafikkarte, so habe ich nicht sofort bemerkt, dass in der Verpackung die falsche Grafikkarte ist. Als ich die Grafikkarte bekam, machte ich ein paar Fotos, und in den Schrank gelegt, bis alle anderen Teile des zukünftigen Computers kommen. Nach einem Monat, als alle Computerteile kamen, ich öffnete die Folie der Grafikkarte, und sah, dass drin eine falsche Grafikkarte ist. Ich habe dies sofort dem Online-Shop gemeldet.

Antwort: Die Frist beträgt 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Daher können wir vom Prinzip her keine Rückgabe akzeptieren. Aber Online-Shop schickte mir Retourenlabel zu meiner Rücksendung. Das Paket wurde gesendet und geliefert. Seitdem beantwortet das Shop mir nicht.

Nach meiner Rücksendung ist fast zwei Monate vergangen, keine Informationen vom Shop, kein Umtausch, keine Rückerstattung, meine e-mails ignoriert!

Jetzt habe ich keine Grafikkarte und kein Geld.

Wer hat Recht ich oder der Verkäufer?

Meiner Meinung nach ist dies ein Betrug, die richtige Verpackung mit dem falschen Ware.

die Letzte E-Mail vom Verkäufer

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Vielen Dank für deine Nachricht. 

Es ist uns unbegreiflich wie eine falsche Garafikkarte in der Verpackung

sein konnte. Alle unsere Produkte werden in genau demselben Zustand

geliefert, in dem wir sie vom Anbieter erhalten. 

Du stehst in der Pflicht, erst Recht bei einen solch hochwertigen Artikel,

ihn bei Erhalt umgehend zu prüfen.

Siehe link anbei:

https://www.kauf-vertrag.ch/pruefungspflicht-und-ruegepflicht

https://www.weka.ch/themen/recht/kauf-und-verkauf/maengelrechte-beim-kauf/article/warenkontrolle-pflicht-des-kaeufers-und-moegliche-uebertragung-auf-den-verkaeufer/

Nach Art. 201 OR ist die Wareneingangskontrolle folgendermaßen geregelt:

Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange möglich ist,

die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen. Damit kann der Käufer auch

Fachleute beauftragen. Dann gilt das Urteil nach dem Fachwissen als

maßgebend. Falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu

leisten hat, muss der Käufer diesem sofort Anzeige machen.

Versäumt der Käufer das, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt.

Von daher können wir deine Reklamation nicht mehr annehmen, es lag zu viel

zeit dazwischen. 

Wir hoffen auf dein Verständnis.

Mit besten Grüßen,

Haftung, Recht
Sind dies gute Gründe um einer Mieterhöhung nicht zuzustimmen?

Also ich habe ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, dass ich der Mieterhöhung zustimmen soll. Das erste Schreiben habe ich ignoriert. Im zweiten Schreiben wird daran erinnert, dass ich zustimmen soll und dass ansonsten eine Klage zur Zustimmung eingereicht wird. Ich möchte der Mieterhöhung jedoch aus folgenden Gründen nicht zustimmen:

-Ich wohne seit 27 Jahren in diesem Haus. Vorher in einer 2-Zimmerwohnung für 8 Jahre und Seit 99 in einer 3-Zimmerwohnung auf der selben Etage. Kann man dieses Argument in irgendeiner Weise gelten lassen?

-Darauf anknüpfend möchte ich sagen, dass das Gebäude im Allgemeinen seit Jahren immer mehr verkommt. Das Gebäude müsste innen mal komplett saniert werden. Manche Etagen stinken so sehr, dass man den Atem anhalten muss. Dann sind noch diverse Kleinigkeiten kaputt, die seit Jahren nicht erneuert werden. Wenn man das Haus betritt, denkt man, dass man in den 70ern ist. Gut ist nostalgisch, aber dennoch sollte es doch mal modernisiert werden?

-Aufgrund der Tatsache, dass das Haus verkommt, ziehen immer wieder Asoziale Menschen ein, die nicht immer wissen, wie sie sich benehmen sollen. Deswegen und auch weil das Gebäude und Gegend langsam verkommt sind auch viele Familien nach einem Jahr oder sogar nach paar Monaten sofort wieder ausgezogen

-Das Bad schimmelt und die Heizung war defekt. Ich habe persönlich beim Hausmeister einen Termin vereinbart. Jedoch wurde nur die Heizung repariert und die verschimmelten Stellen nur fotografiert. Nichts weiter. Und das selbe Spielchen zwei Mal. Einmal bei der Firma vorher die für das Gebäude zuständig war und das zweite Mal die aktuelle Firma die auch die Heizung repariert hat. So unverschämt wie der war hat der auch noch veruscht uns zu beschuldigen mit der Aussage, dass wir ja vllt den Schimmel verursacht haben könnten. Genau! Dann baut bitte ein Fenster ein! Von den Terminen habe ich keine E-Mails oder Anrufprotokolle, weil ich wie gesagt persönlich vor Ort war und einen Termin vereinbart habe, den er sich auch in seinen Terminkalender eingetragen hat.

-Bis auf eine Heizung heizt keine Heizung mehr

-Die Decke im Bad und die Wand des angrenzenden Schlafzimmers sind auch vom Schimmel betroffen

-Der Lack zweier Türen splittert ab (das wären wir auch Schuld gewesen laut dem Hausmeister)

-Türgriffe zweier Zimmer halten nicht mehr. D.h ein Zimmer muss immer abgeschlossen werden, damit die Tür zubleibt

Mir ist bewusst, dass die Mängel in unserer Wohnung alle beseitigt werden können. Wie sieht es aber danach aus?

Was vielleicht noch wichtig sein könnte ist, dass die Miete an B-Fonds überwiesen wird, jedoch die Verwaltung eine Firma Namens Bautra übernimmt. Ich habe von anderen Mietern gehört, dass man sich besser direkt an die B-Fonds wenden sollte, weil die sich sofort um einen kümmern. Würdet ihr mir empfehlen mit meinen angeführen Argumenten mich direkt an die B-Fonds zu wenden oder anders handeln und mit Gegenklage gegen Bautra drohen?

Hier die Briefe:

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Miete, Mieter, Mieterhöhung, Mietrecht, Recht, Klage
Konto grundlos gekündigt - Bank schweigt und zeigt sich unkooperativ! Was gilt es jetzt zu beachten?

Hallo zusammen, vor ein Tagen flatterte mir aus heiterem Himmel eine Kündigung meiner kompletten Bankverbindung bei meiner Hausbank ins Haus. Ich hatte bei der Bank ein Girokonto, Depots und zuletzt auch eine Hausfinanzierung (inzwischen abbezahlt) sowie noch einen bereits zuteilungsreifen Bausparvertrag und Sparbriefe, welcher noch sehr gut verzinst war. Das Girokonto war stets mehrere Monatsgehälter im Plus und ich habe auch regelmäßig Geld eingezahlt, was ich aus meinem hobbymäßigen Handel mit Antiquitäten (verkannte Schätze auf Flohmärkten) erzielt habe. Zuletzt habe ich auch geerbt. Insbesondere wurde eine Oldtimersammlung aus Russland aufgelöst, sodass erhebliche Barerlöse für jeden Erben zusammenkamen, welche ich zur Ablösung meines ohnehin vor kurzem fälligen Immobilienkredits eingesetzt habe. Auch haben wir noch ein kleines Weingut in Chile geerbt, was wir mangels Interesse und Expertise im Weinbau verkauft haben. Hierzu habe ich einen von einem dortigen Notariat und der Bank des Käufers geglaubigten Scheck bekommen, der auch erfolgreich eingelöst wurde. So gesehen verstehe ich nicht, warum die Bank mir einfach ohne Vorwarnung gekündigt hat.

  1. Habt ihr vielleicht eine Idee woran es wirklich liegt, dass die Bank mir einfach gekündigt hat?
  2. Lohnt es sich rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen?
  3. Kann es sogar sein, dass auch andere Banken von der Kündigung erfahren und ich dann am Ende kein Konto mehr bei einer seriösen Bank mit deutscher Einlagesicherung bekomme?
Erbschaft, Recht, Hausbank
Wie kann ein Grundschuld gelöscht werden, die vor 50 Jahren bezahlt, aber nie gelöscht wurde und keine Erben zu finden sind?

Ich habe mein Haus verkauft (habe es vor 11 Jahren von meiner Tante geerbt) und nun stellt sich heraus, dass die damals eingetragene Grundschuld (17.000 DM, die der Verkäuferin (alte Frau) zu Absicherung der Zahlung ihres Altenheims dienen sollte, nie gelöscht wurde (Haus wurde 1965 gekauft und die Abzahlung war festgelegt wir 200 DM monatlich bis 1970). Ich weiss, dass meine Tante alles bezahlt hatte, denn sonst hätte die Dame sofort vollstreckt. Ich hatte nach ihrem Tod vor 11 Jahren auch noch einige Überweisungen gefunden (sie hatte in Kartons alles in einem feuchten Keller gelagert, nichts weggeworfen) leider fast nicht mehr leserlich und so verschimmelt, dass man nur mit Handschuhen und Mundschutz versuchen konnte, sehr wichtig Erscheinendes zu retten, wie z. B. Kaufvertrag des Hauses oder einen Plan, die sich in einer Hülle befanden, aber für Monate entlüftet werden mußten. Ich habe das Haus über einen Makler verkauft, der mich natürlich nicht im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat und uns beide Verkäufer und Käufer voll ins Messer hat laufen lassen. Ich war leider so unbedarft und habe angenommen, es wäre nur ein Formalität, den Eintrag zu löschen. Der Notar hat jetzt recherchiert und es sind keine Erben zu finden. Was ich eigentlich vorher schon angenommen hatte, den ich kann mich als Kind erinnern, dass es hieß, die alte Däme hätte niemanden und der Verkaufspreis und monatliche Zahlung sichere ihr Altenheim. Nun sagt der Notar, dass, wenn es denn unbedingt gelöscht werden sollte, ein Abwesenheitspfleger bestellt würde, der meist ein Anwalt sei und da weiß man nie!!!????. Ich habe hierzu im Internet schon Horrorstories gelesen. Wie z.B. worst case, es wird das Ganze als nicht bezahlt eingestuft und ich habe den Betrag von 17.000 DM eingetragen 1963 mit Zinsen und Zinseszinsen - an wen? - den Staat Bayern? zu zahlen und ich habe kein Geld und kein Haus mehr.!? Der Vorschlag ist hier, nachdem es keine Erben gibt und kein Hahn danach kräht, den Eintrag stehen lassen - sozusagen als einen Schönheitsfehler. Aber der Käufer wird sich da vielleicht nicht einverstanden erklären, zumal er später bei einem Verkauf wieder in der gleichen Situation ist? Muß ich jetzt zwischen Erschießen und Erhängen wählen oder gibt es da andere Möglichkeiten, die allen Teilen gerecht werden könnten, ohne dass einer alles verliert? Besten Danke im voraus.

Erbe, Erbschaft, Hauskauf, Immobilien, Recht
Welche Schritte muss ich bei einer GmbH-Auflösung in chronologischer Reihenfolge vornehmen?

Ich beabsichtige, meine GmbH aus Altersgründen aufzulösen.

Könnt ihr mir bitte stichwortartig die erforderlichen Schritte in chronologischer Reihenfolgen nennen?

Ich habe noch einige zusätzliche Fragen:

Wie sieht es mit der Abschlussbilanz aus. Welches Datum ist dafür maßgebend, Datum des Gesellschafterbeschlusses oder Datum der Löschung im Handelsregister oder ein anderes Datum? Mein Geschäftsjahr läuft am 30. Juni ab. Würde es sich deshalb nicht ganz besonders anbieten, die Firma zu diesem Datum aufzulösen?

Ist es richtig, dass man das Firmenkonto erst nach einem Jahr schließen darf, um noch die letzten Geschäfte endgültig abzuwickeln? Welches Datum gilt hierfür?

Ab wann darf ich keine Geschäfte mehr tätigen? Es könnte der Fall eintreten, dass während der Auflösungssphase noch Aufträge auf mich zukommen. Darf ich sie noch annehmen, obwohl die Firma sich bereits in Auflösung befindet?

Beantragt der Notar die handelsregisterliche Löschung sofort nach Gesellschafterbeschluß oder erst nach Ablauf 1 Jahres?

Selbstverständlich habe ich einen Steuerberater. Aber mir ist es wichtig, schon vorab informiert zu sein, damit ich meine Planung entsprechend vornehmen kann.

Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Antworten und bitte euch, diese so zu formulieren, dass auch ich als "Dummer" sie verstehe. :-)

GmbH, Jura, Recht, Handelsregister
Darf meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?

Guten Tag!

Ich bin ganz neu hier und kenne mich folglich noch nicht so gut aus. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich falsche Buttons anklicke oder sonstige technische Verbrechen begehe. :-)

Vorgeschichte:

Meine GmbH hat 2007 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese brauchte bisher glücklicherweise noch nie in Anspruch genommen zu werden. Hauptgrund für den Abschluß der Rechtsschutzversicherung war, dass ich neben anderen Risiken insbesondere Rechtsstreitigkeiten über ausstehende Forderungen von säumigen Kunden abgedeckt haben wollte.

Versicherungsumfang:

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige, § 28 ARB
  2. Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB
  3. Einige weitere private Bereiche, die hier jedoch irrelevant sind.

(Zur Erläuterung: Ich bin geschäftsführende, 100%-ige Gesellschafterin der GmbH)

Sachverhalt:

Einer meiner Kunden hat mit fadenscheinigen Begründungen meine letzte Rechnung gekürzt. Selbstverständlich habe ich die Dienstleistung sofort eingestellt. Der Streitwert beläuft sich zum Glück nur auf ca. € 2.000,-.

Im Vertrauen darauf, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, rief ich dort an, erklärte den Fall und bat um eine Deckungszusage. Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, dass solche Forderungen generell gar nicht versicherbar seien, weder bei meiner Rechtsschutzversicherung noch bei irgendeiner anderen. Hierüber war ich selbstverständlich äußerst erstaunt. Es ergab sich eine lange Diskussion, denn ich fühlte mich in 2007 völlig falsch beraten.

Offenbar habe ich die Falschberatung glaubhaft 'rübergebracht, so dass die Versicherungssachbearbeiterin mit der Schadensabteilung Verbindung aufnehmen wollte, um eine Kulanzregelung zu erzielen. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Brief, in dem mir eine Kulanzregelung von bis zu € 500 "in Aussicht gestellt" wurde.

Meine Fragen

  1. Ist es richtig, dass offene Forderungen generell nicht rechtsschutzversicherbar sind oder werde ich verschaukelt?

  2. Ist es überhaupt richtig, dass mein konkretes Anliegen gar nicht in meinem Versicherungsumfang enthalten ist? Ich habe eher das Gefühl, dass man mich abwimmeln wollte.

  3. Ich bin zwar der deutschen Sprache mächtig, bin mir aber nicht sicher, wie ich die "Inaussichtstellung" interpretieren soll. Eine verbindliche Zusage ist es nicht, oder?

  4. Bietet man mir die Kulanzreglung wegen der Falschberatung an oder hofft man, mich damit "abspeisen" zu können, um billig davonzukommen?

  5. Würdet ihr die Kulanzregelung annehmen oder euch an den Ombudsmann zwecks Intervention wenden oder notfalls sogar klagen?

  6. Was ist der Unterschied zwischen Berufs-Rechtsschutz gem. § 28 ARB und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten. :-)

Jura, Recht, Rechtsschutzversicherung, Versicherung, Versicherungsrecht

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