Verjährung Kosten einer Reise
Hallo, ich habe vom 26.12.2011 bis 14.01.2012 eine Reise unternommen. Leider habe ich für diese Reise nur die Rechnung für den Flug erhalten und bezahlt. Über die anderen Kosten habe ich keine Rechnung erhalten. Ohne mein Wissen wurden jedoch diese Kosten von meinem Konto abgebucht, die Überweisung ließ ich dann, da ich keine Rechnung dazu hatte, zurückgehen. Am 23.05.2013 habe ich nun eine Mahnung der noch nicht bezahlten Reise erhalten. Muss ich die Kosten nach über 1 Jahr noch bezahlen. Freundliche Grüße
3 Antworten
23.05.2013
Und da fragst Du heute erst nach? Ist da schon der Mahnbescheid angekommen?
Ich habe heute erst die 2. Mahnung und immer noch keine Rechnung erhalten. Deswegen kommt die Frage erst heute. Mahnbescheid ist noch keiner angekommen!
Ich würde mich auch auf den Standpunkt stellen: Ohne ordnungsgemäße Rechnung - keine Zahlung.
Fordere die ordentliche Rechnung, unter Fristsetzung, beim Mahnenden an.
Behauptet der, diese bereits gesendet zu haben, ist er für den Zugang der Rechnung beweispflichtig. In einem etwaigen Streitfall ändert sich an dieser Beweislast nichts.
Grundsätzlich ja.
Aber auf einer Rechnung würde ich bestehen. Gibt es keine Buchung o.ä., aus der die Kosten hervorgehen ?
Wann wolltest Du Dich denn mal mit dem Veranstalter in Verbindung setzen ?
Viel Glück
Ich habe nach meiner Rückkehr um eine Rechnung gebeten, daß war im Januar 2012, also bereits über 1,5 Jahre her... Ich habe leider auch keinen Buchungsbeleg, da die Reise auf einzelnen Bausteinen aufgebaut war, deswegen wollte ich auch die Rechnung dazu.