Absage der Hochzeitslocation durch Vermieter: besteht Anspruch auf schriftliche Buchungsbestätigung
Wir sind gerade in einer misslichen Lage, die sich kein Hochzeitspaar wünscht… Wir haben für unsere Hochzeitsfeier einen Veranstaltungsort mit Unterkunft für 90 Personen 4 Monate im Voraus reserviert. Die Zusage und Buchungsbestätigung wurde schriftlich erteilt, jedoch wurde der Versand des Mietvertrages immer nur heraus gezögert und versprochen, er würde demnächst zugesendet (liegt uns auch schriftlich per Mail vor).
Nachdem wir nun vermehrt Druck gemacht haben, um den Vertrag zu erhalten, haben die Vermieter des Veranstaltungsortes nun 2 Monate vor dem Hochzeitstermin aus nicht genannten Gründen die Reservierung abgesagt.
Besteht auch ein Anspruch aufgrund der Buchungsbestätigung (im Sinne eines mündlichen Vertrags, die Rahmenbedingungen liegen uns ja mit der verbindlichen Offerte vor) und ergeht daraus auch ein Schadensersatzanspruch, für die mehr entstehenden Kosten eines allfällig anderen Veranstaltungsortes und für den Fall, dass die Hochzeit abgesagt werden muss, wenn kein anderer Veranstaltungsort gefunden werden kann?
Vielen Dank für schnelle Tipps!
1 Antwort
Die wesentliche Frage ist, was Du da genau erhalten hast.
Handelt es sich um eine verbindliche Buchungsbestätigung, so ist diese verbindlich. Trittst Du davon zurück, so fallen in der Regel Stornokosten an. Tritt der Dienstleister davon zurück, kannst Du auf eine alternative Erfüllung oder Schadensersatz pochen.
Handelt es sich um eine Bestätigung der Buchungsdaten, d.h. eine zunächst unverbindliche Reservierung, die durch Abschluss des tatsächlichen Mietvertrags wirksam und verbindlich wird, so können beide Parteien davon zurücktreten, ohne daß Kosten entstehen.
Lies hierzu auch mal die AGB des Anbieters durch, in welcher Art auf die einzelnen Dokumente, die man als Bestätigungen, Buchungen oder Verträge erhält, zu sehen sind.
Da es hier ja wohl auch um einen signifikaten Betrag geht, würde ich empfehlen, parallel zur schleunigst erforderlichen Neubuchung auch einen Anwalt zu konsultieren, um die genaue Lage und ggf. bestehende Ansprüche zu qualifizieren.
Sorry, aber das klingt nach Reservierung und der zu schließende Vertrag wäre dann der verbindliche Schritt wohl gewesen. Warum der nun nicht zugeschickt wurde, kann man nur vermuten.
Danke für schnelle Antwort. Also der Text in der Offerte lautet "Es freut uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass an Ihrem gewünschten Datum vom xxx unsere xxx noch frei sind (Zwischenzusagen vorbehalten). Gerne offerieren wir Ihnen folgendes Angebot:xxx Wenn Sie Interesse haben, empfehlen wir Ihnen so schnell als möglich eine Reservation durchzuführen, ansonsten kann dieses Angebot bereits an eine andere Gruppe vergeben sein.". Der Offerte sind keine AGBs beigefügt und der Vertrag wurde ja nicht zugeschickt.
Wir haben sofort zugesagt und diese Bestätigung erhalten "Die Buchung wird wie in ihrem Email erwähnt, vorgenommen. Den Vertrag senden wir ihnen in den nächsten 20 Tagen. Im Begleitbrief mit dem Vertrag erhalten sie detaillierte Informationen betreffend Anzahlung. Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit und stehen ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung."
Ist diese Bestätigung nicht verbindlich und rechtsgültig?