Jemanden an der Fahrerflucht hindern
Angenommen man sieht einen Unfall-Fahrer unmittelbar nach einem Unfall mit Personenschaden mit seinem Fahrzeug fliehen und man würde ihn versuchen am wegfahren zu hindern, indem man ihm einen an der Straße liegenden Backstein/ Ziegelstein in die Windschutzscheibe wirft, wäre das dann rechtens? Wie ist dieser Rechtsfall zivilrechtlich zu betrachten? Wäre das Hindern an der Fahrerflucht auf die oben genannte weise auch dann rechtens, wenn nur ein Parkrempler vorgelegen hätte?
3 Antworten
Der bessere und sicherste Weg wäre, sich die Autonummer zu notieren und diese der Polizei mitzuteilen.
Bei der Art und Weise die Du beschreibst, kannst Du wegen Sachbeschädigung angezeigt werden.
OpaHorst: Wir sind nicht im wilden Westen un auch die Schlacht in den Ardennen ist abgehakt. Vorläufig festnehmen darf man auf frischer Tat:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html
Das Zerdeppern von Scheiben gehört aber nicht dazu und ist rechtswidrig.
Aber es wäre notwendig um den Unfall Fahrer über haupt festnehmen zu können und es steht ja im zitierten Gesetzestext nichts davon, dass eine Straftat zur bewerkstelligung des festhaltens unzulässig wäre. Zumal es ja dann keine wäre, wenn es Nothilfe wäre.
Zumal es ja dann keine wäre, wenn es Nothilfe wäre.
Als Nothilfe bezeichnet man: die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr. Und wo ist die? Sich als John Wayne aufzuspielen ist nicht vom Gesetz gedeckt.
du kriegst KEINEM Polizisten oder Richter beigebogen, dass es notwendig war, dem Fahrer einen Backstein ins Auto zu schmeissen und ihn und andere damit zu gefährden.
Zwar darf man nach dem Jedermannsrecht auf frischer Tat ertappte Personen vorläufig festnehmen, allerdings muss hier auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Das Werfen eines Backsteins kann lebensgefährlich sein und selbst strafrechtliche Konsequenzen haben.
Merk dir das Gesicht wenn möglich des Fahrers und das Kennzeichen des Fahrzeugs, das hilft meist um den Täter schnell zu ermitteln.
Aber dann würde der Unfallfahrer eventuell schon alle Spuren verwischt haben, bis die polizei bei ihm bimmelt und seiner Hilfeleistungspflicht sowie Absicherung der Unfallstelle wäre er auch nicht gewährleistet.