Arbeit aus religiösen Gründen aufgeben
Hallo,
es geht darum: . Bin selbstständig, verdiene aber noch nicht genug, sprich ich verdiene ca 350 Euro momentan. Die Aussichten sind gut, das Ganze wird aber noch einige Zeit wohl dauern, bis ich soviel verdiene, dass ich nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen bin (1-2 Jahre).
Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen (Bedarfsgemeinschaft), wir haben 2 Kinder.
Für mich ist nicht das Arbeitsamt, sondern das Landratsamt zuständig.
Ich bekomme von meinem Fallmanager Stellen vorgeschlagen und muss mich auf die bewerben und natürlich auch eigeninitiativ muss ich mich bewerben, sprich 6 Bewerbungen pro Monat. Darf eine Vollzeitstelle nicht ablehnen.
Nun habe ich mich auf eine Stelle als Fahrer (Eigeninitiative) beworben. Vorstellungsgespräch war gut, durfte heute loslegen. Leider doch kein Arbeitsvertrag, es sind noch andere Bewerber da. Er kommt Ende der Woche auf mich zu hieß es heute. Aber das ist auch nicht das Problem.
Zu meiner Frage: Ich habe heute bei dieser Arbeit feststellen müssen, dass ich "Sachen" liefern muss, die ich aus religiösen Gründen nicht liefern darf. Wie soll ich nun vorangehen? Soll ich meinem Fallmanager mitteilen, dass ich die Arbeit aus religiösen Gründen nicht ausüben darf? Muss ich mit Sanktionen rechnen?
Andere Frage: Darf ich mir auch einen anderen Fallmanager wünschen? Ich habe das Gefühl, dass er mich einfach nur loshaben will...mir keine Stellenangebote schickt, die auf mein Profil passen. Er sucht keine langfristige Lösung mit mir, unterstützt mich einfach nicht. Ich hatte ihm vorgeschlagen, dass ich einen Kurs starte, das ca. 10 Monate geht. Am Ende ist man zertifizierter Java-Programmierer. In der Regel wird das vom Arbeitsamt 100% gefördert. Nur mein Fallmanager vom Landratsamt meinte, dass das nur dann gehen würde, wenn ich schon vorher eine Zusage von einer Firma hätte. (Wie soll das gehen, 10 Monate vorher?). Was meine Selbstständigkeit angeht, interessiert ihn das auch nicht wirklich...
naja sorry, wegen dem langen Text...hoffe jemand kann mir da ein wenig weiterhelfen
lg martin
1 Antwort
Zunächst mal zur Klärung: 3. Buch Mose Kapitel 11 sagt "[...] Von dieser Fleisch sollt ihr nicht essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein. [...]"
Es geht also nicht nur um das Essen von Schweinefleisch, sondern auch um die Berührung mit toten Tieren. In Kapitel 11 gibt es dazu noch ein paar weitere Stellen, nicht nur zu Schweinen.
Man mag dazu nun in der modernen Tierhaltung bzw. in der heutigen Zeit generell stehen wie man will, aber das hat nichts mit Logik und Fakten zu tun, sondern mit religiösen Regeln, die irgendwann mal definiert wurden und nun nicht einfach umgestoßen werden können. Manche Religionen schaffen es, eine Modernisierung umzusetzen, andere (absichtlich) nicht. Ist für mich auch unsinnig, aber wer danach lebt, sollte entsprechend respektiert werden.
Zum inhaltlichen Punkt: Art. 4 GG regelt die Glaubensfreiheit. §275 BGB regelt die Frage, wann ein Leistungserbringer die Leistungspflicht verweigern kann. Da religiöse Gründe auf eine grundgesetzliche Zusicherung zurückgehen, ist es durchaus möglich, bestimmte Arbeiten auf dieser Basis zu verweigern. Wäre also ein Moslem aufgefordert, in einer Bierabfüllanlage zu arbeiten, so sollte das kein Problem sein, solange er nicht auch das Bier zur Qualitätssicherung kosten müsse. Das sind Einschränkungen, die ein Arbeitgeber berücksichtigen muß, jedoch muß ein Arbeitnehmer auch auf diese rechtzeitig hinweisen.
Wirst Du also nachweislich bei einer Arbeitsstelle mit einer Tätigkeit befaßt sein, die Deine religiöse Überzeugung verletzt, so würde ich das nicht als Meinung stehen lassen, sondern beispielsweise durch Deinen Rabbi schriftlich bestätigen lassen... oder Du nimmst ihn zu einem Gespräch im Landratsamt mit. Damit ist eine neutrale Meinung einer Kirchenautorität vorhanden, die im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Glaubensfreiheit die Verweigerung der Arbeit zuläßt. Das sollte für Dich keine negativen Konsequenzen haben, denn so ist nun mal einfach die Lage. Man wird einen Nichtschwimmer auch nicht als Bademeister einsetzen wollen.
Zum Thema der Java-Programmierer: sorry, die gibt es wie Sand am Meer und Du wirst da nicht unbedingt einfach einen Job finden. Die wesentliche Frage ist wohl - und das ist die Aufgabe des Fallmanagers - herauszufinden, wo denn Deine besonderen Eignungen liegen und was Du idealerweise tun kannst, zu dem im Markt Nachfrage herrscht und wozu Du relativ schnell einen Einstieg gewinnen kannst. Hier ist auch etwas Initiative von Deiner Seite gefragt, vor allem wenn der Fallmanager den "Fall" nicht wirklich managt.
Vielen Dank für die Antwort. Andere Frage...wie ist es in einer Bedarfsgemeinschaft...? Eigentlich möchte ich studieren, um langhaltig eine Arbeit zu finden...darf ich das einfach machen? Soweit ich weiß, falle nur ich aus dem Hartz 4 raus. Aber ich verdiene ja ohnehin momentan ca. 350 euro im monat...liege ich da richtig?