Arbeit aus religiösen Gründen aufgeben

1 Antwort

Zunächst mal zur Klärung: 3. Buch Mose Kapitel 11 sagt "[...] Von dieser Fleisch sollt ihr nicht essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein. [...]"

Es geht also nicht nur um das Essen von Schweinefleisch, sondern auch um die Berührung mit toten Tieren. In Kapitel 11 gibt es dazu noch ein paar weitere Stellen, nicht nur zu Schweinen.

Man mag dazu nun in der modernen Tierhaltung bzw. in der heutigen Zeit generell stehen wie man will, aber das hat nichts mit Logik und Fakten zu tun, sondern mit religiösen Regeln, die irgendwann mal definiert wurden und nun nicht einfach umgestoßen werden können. Manche Religionen schaffen es, eine Modernisierung umzusetzen, andere (absichtlich) nicht. Ist für mich auch unsinnig, aber wer danach lebt, sollte entsprechend respektiert werden.

Zum inhaltlichen Punkt: Art. 4 GG regelt die Glaubensfreiheit. §275 BGB regelt die Frage, wann ein Leistungserbringer die Leistungspflicht verweigern kann. Da religiöse Gründe auf eine grundgesetzliche Zusicherung zurückgehen, ist es durchaus möglich, bestimmte Arbeiten auf dieser Basis zu verweigern. Wäre also ein Moslem aufgefordert, in einer Bierabfüllanlage zu arbeiten, so sollte das kein Problem sein, solange er nicht auch das Bier zur Qualitätssicherung kosten müsse. Das sind Einschränkungen, die ein Arbeitgeber berücksichtigen muß, jedoch muß ein Arbeitnehmer auch auf diese rechtzeitig hinweisen.

Wirst Du also nachweislich bei einer Arbeitsstelle mit einer Tätigkeit befaßt sein, die Deine religiöse Überzeugung verletzt, so würde ich das nicht als Meinung stehen lassen, sondern beispielsweise durch Deinen Rabbi schriftlich bestätigen lassen... oder Du nimmst ihn zu einem Gespräch im Landratsamt mit. Damit ist eine neutrale Meinung einer Kirchenautorität vorhanden, die im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Glaubensfreiheit die Verweigerung der Arbeit zuläßt. Das sollte für Dich keine negativen Konsequenzen haben, denn so ist nun mal einfach die Lage. Man wird einen Nichtschwimmer auch nicht als Bademeister einsetzen wollen.

Zum Thema der Java-Programmierer: sorry, die gibt es wie Sand am Meer und Du wirst da nicht unbedingt einfach einen Job finden. Die wesentliche Frage ist wohl - und das ist die Aufgabe des Fallmanagers - herauszufinden, wo denn Deine besonderen Eignungen liegen und was Du idealerweise tun kannst, zu dem im Markt Nachfrage herrscht und wozu Du relativ schnell einen Einstieg gewinnen kannst. Hier ist auch etwas Initiative von Deiner Seite gefragt, vor allem wenn der Fallmanager den "Fall" nicht wirklich managt.


Andreas85 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 22:20

Vielen Dank für die Antwort. Andere Frage...wie ist es in einer Bedarfsgemeinschaft...? Eigentlich möchte ich studieren, um langhaltig eine Arbeit zu finden...darf ich das einfach machen? Soweit ich weiß, falle nur ich aus dem Hartz 4 raus. Aber ich verdiene ja ohnehin momentan ca. 350 euro im monat...liege ich da richtig?