Fahrrad - Sachmangelhaftung

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Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung. Der Verkäufer ist gemäß § 433 BGB verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zu verschaffen.

http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=kauf&c=2

Ps: die von dir genannten mängel sind nicht nur unglaublich sondern absolut lebensgefährlich wenn man mit derartigen mängel damit fährt. ein achsenbruch ist eigendlich kaum möglich. ausser bei downhill fahrern. die benutzen aber kostenintensive speziallösungen. ein EINSTELLbare federgabel MUSS mit der hand auch während der fahrt einzustellen sein, sonst macht dies keinerlei sinn. die bremsscheiben schleifen bei fast allen rädern ein wenig.(wie beim auto)der kratzer ist ein "folgeschaden" durch den bruch der achse. der solte von dem achsenhersteller entsprechend ersetzt werden.

ich rede hier nicht von kulanz,sonder eine fahrt mit solch einem rad ist lebensgefährlich. bulls ist ein sehr gutes rad und qualitativ hochwertig.


Johannosso 
Beitragsersteller
 27.12.2011, 15:32

Zunächst einmal vielen Dank für deine super schnelle Kompetente Antwort.

Da ich ja laut fahrrad-recht.de ein "Recht" auf eine funktionierende Federgabel habe, wie sollte ich weiter vorgehen ? Ich muss ehrlich sagen, viel Motivation und Optimismus habe ich nicht mehr.

Sumpfhexe  27.12.2011, 16:24
@Johannosso

Du musst wieder zu dem Laden hin ... deine Ansprüche geltend machen. Du kannst denen aber auch vorab ein FAX /Brief schicken, indem du alle Fakten noch einmal - wie hier bei uns oben auch - noch einmal auflistest und dann deine Forderungen formulierst. Als letzten Satz schreibst du dann, dass du binnen zwei Tagen auf Anruf zwecks Terminvereinbarung wartest oder selbst dort anrufst und einen Termin zur Reperatur machst. Zwei Tage zum Zustellen und Lesen der Post - bei Fax eben zwei Tage zum Überlegen.

Wenn der Händler dir dann schräg kommt, drohst du mit Verbraucherzentrale oder Anwalt.

Aber zeigt er sich verständnisvoll und hilfsbereit, so hast du dem Händler die Chance zu geben, dass er dein Rad in Bestzustand liefert bzw. so weit repariert, wie ein funktionsfähiges Rad sein kann.

Bist du sicher, dass du ein Original bulls hast - oder ist es ein Nachbau von irgendwo her bezogen ????????

Wende dich doch mal direkt an bulls und frage nach, ob die so einen "Schrott" wirklich in den Handel / an ihre Vertriebshändler gegeben haben .

Wer weiß, was auf so eine Frage bei herauskommt.

Anwalt und /oder Schiedsstelle kommen immer erst am Schluß einer Verhandlung.

Johannosso 
Beitragsersteller
 27.12.2011, 16:37
@Sumpfhexe

Vielen Dank, ich werde deinen Anweisungen folgen und den Händler nocheinmal schriftlich kontaktieren.

Es handelt sich um das Rad: Bulls Cross Tail Preis: 499€ - Aktionspreis war 399€

Matrix  27.12.2011, 18:18
@Johannosso

ich denke mal das dieses rad zwar von bulls ist,allerdings NUR der rahmen.alles andere sind meines erachtens no name anbauteile, die bei überbeanspruchung "aufgeben" .trotz allem muss das rad funktionsfähig sein.

wie sumpfhexe schon erwähnt macht es sinn den hersteller mal anzuschreiben. den für die ist es keine gute reklame wenn ihre räder in solch negativen schlagzeilen auftauchen.

Matrix  27.12.2011, 18:21
@Matrix

hatte noch etwas vergessen: ich kaufe fast jedes zweite jahr ein neues rad. allerdings NICHT für solch eine "günstigen Preis" meine räder müssen das ganze jahr über (auch im winter) funktionieren und HALTBAR sein. ich rede hier also jenseits der 1000 euro.

Johannosso 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 15:30
@Matrix

Das Rad wird so wie ich es habe von Bulls verkauft, des weiteren sind anbauteile wie Schaltung oder Bremsen von Shimano.