Fahrrad - Sachmangelhaftung
Hallo, ich habe im August 2010 ein Fahrrad der Marke Bulls in einem Zweiradfachgeschäft erworben. Nach kurzer Zeit haben sich bereits folgende Mängel ergeben: schleifende Bremsscheiben, defekte Federgabel (federt ´schwammig´ - Stellschraube lässt sich nur mit Zange bewegen), gebrochene Hinterachse die einen tiefen Kratzer im Ramen verursacht hat und vor kurzem ist auch noch eine Unterlegscheibe an der Federgabel gebrochen. Das Fahrrad habe ich zur Reperatur zurück zum Händler gebracht, diese versuchten mir jedoch nur plausibel zu machen, dass es doch normal sei wenn die Scheibe der Bremse von Werk aus ein wenig krumm sei, die Feder garnicht defekt sei sondern einfach nur mit einer Zange eingestellt werden müsste und den Kratzer müsste ich so hinnehmen. Als ich beteuerte, dass es doch nicht sein kann, dass ein Neurad solche Mängel aufweist, haben die Angestellten dann Einsicht gezeigt und die gebrochene Achse ausgetauscht. Da die Originalfelge angeblich nicht mehr bestellbar war, haben sie mir eine anders farbige montiert. Dies habe ich wiederum bemängelt woraufhin wir uns dann geeinigt haben das Vorderrad ebendfalls zu tauschen. Als ich das Rad dann wieder Zuhause hatte und es getestet hab, knackte das Vorderrad einige male und die Felge war verzogen. Dies habe ich dann ein weiteres Mal bemängelt woraufhin sie mir dies wieder gerichtet haben. Die für mich eindeutig defekte Federgabel möchte ich ersetzt haben.
Nun ist meine Frage; Muss der Händler die bestehenden Mängel trotz der vergangenen Zeit noch beheben? Bin ich im Recht? Oder sollte ich einen Anwalt oder die Verbraucherschutzzentrale hinzuziehen?
Leider habe ich keine Belege über die Reklamationen lediglich den Kaufvertrag.
LG J.S.
1 Antwort
Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung. Der Verkäufer ist gemäß § 433 BGB verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zu verschaffen.
http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=kauf&c=2
Ps: die von dir genannten mängel sind nicht nur unglaublich sondern absolut lebensgefährlich wenn man mit derartigen mängel damit fährt. ein achsenbruch ist eigendlich kaum möglich. ausser bei downhill fahrern. die benutzen aber kostenintensive speziallösungen. ein EINSTELLbare federgabel MUSS mit der hand auch während der fahrt einzustellen sein, sonst macht dies keinerlei sinn. die bremsscheiben schleifen bei fast allen rädern ein wenig.(wie beim auto)der kratzer ist ein "folgeschaden" durch den bruch der achse. der solte von dem achsenhersteller entsprechend ersetzt werden.
ich rede hier nicht von kulanz,sonder eine fahrt mit solch einem rad ist lebensgefährlich. bulls ist ein sehr gutes rad und qualitativ hochwertig.
Du musst wieder zu dem Laden hin ... deine Ansprüche geltend machen. Du kannst denen aber auch vorab ein FAX /Brief schicken, indem du alle Fakten noch einmal - wie hier bei uns oben auch - noch einmal auflistest und dann deine Forderungen formulierst. Als letzten Satz schreibst du dann, dass du binnen zwei Tagen auf Anruf zwecks Terminvereinbarung wartest oder selbst dort anrufst und einen Termin zur Reperatur machst. Zwei Tage zum Zustellen und Lesen der Post - bei Fax eben zwei Tage zum Überlegen.
Wenn der Händler dir dann schräg kommt, drohst du mit Verbraucherzentrale oder Anwalt.
Aber zeigt er sich verständnisvoll und hilfsbereit, so hast du dem Händler die Chance zu geben, dass er dein Rad in Bestzustand liefert bzw. so weit repariert, wie ein funktionsfähiges Rad sein kann.
Bist du sicher, dass du ein Original bulls hast - oder ist es ein Nachbau von irgendwo her bezogen ????????
Wende dich doch mal direkt an bulls und frage nach, ob die so einen "Schrott" wirklich in den Handel / an ihre Vertriebshändler gegeben haben .
Wer weiß, was auf so eine Frage bei herauskommt.
Anwalt und /oder Schiedsstelle kommen immer erst am Schluß einer Verhandlung.
Vielen Dank, ich werde deinen Anweisungen folgen und den Händler nocheinmal schriftlich kontaktieren.
Es handelt sich um das Rad: Bulls Cross Tail Preis: 499€ - Aktionspreis war 399€
ich denke mal das dieses rad zwar von bulls ist,allerdings NUR der rahmen.alles andere sind meines erachtens no name anbauteile, die bei überbeanspruchung "aufgeben" .trotz allem muss das rad funktionsfähig sein.
wie sumpfhexe schon erwähnt macht es sinn den hersteller mal anzuschreiben. den für die ist es keine gute reklame wenn ihre räder in solch negativen schlagzeilen auftauchen.
Das Rad wird so wie ich es habe von Bulls verkauft, des weiteren sind anbauteile wie Schaltung oder Bremsen von Shimano.
Zunächst einmal vielen Dank für deine super schnelle Kompetente Antwort.
Da ich ja laut fahrrad-recht.de ein "Recht" auf eine funktionierende Federgabel habe, wie sollte ich weiter vorgehen ? Ich muss ehrlich sagen, viel Motivation und Optimismus habe ich nicht mehr.