Wer zahlt Übersetzungskosten beim Hauskauf?
Hallo,
der Verkäufer ist der deutschen Sprache nicht so sicher, daher hat er den Kaufvertrag direkt auch in englisch anfertigen lassen beim Notar. Im Kaufvertrag des Hauses, steht nun, dass wir also der Käufer auch diese Übersetzungskosten (ggf. noch Dolmetscher wissen wir nicht) tragen sollen.
Wir fragen uns, ob das wirklich so ist, denn der Kaufvertrag findet in Deutschland statt und der Verkäufer hat doch quasi das Problem, wenn er nicht deutsch kann. Wieso sollten wir also die Kosten dafür tragen? ist das irgendwo gesetzlich festgelegt?
6 Antworten
Diskussionslos .... ich würde diese Kosten rundheraus ablehnen , Du bist der Landesspache mächtig..... außerdem .. wer hat diese Übersetzung gefertigt ? Ein vereidigter Dolmetscher?
https://ub2000.de/de/fachgebiete/justiz-uebersetzer-dolmetscher-kosten-preise.html
ja wir können deutsch. Keine Ahnung wer diese gefertigt hat. Im Vertrag steht auch, dass der deutsche Text massgebend ist.
Das ist nicht gesetzlich festgelegt, aber es besteht ja für beide Seiten Vertragsfreiheit.
Ihr müsst also nicht die Kostenübernahme zusagen, aber der Verkäufer muss auch nicht an Euch verkaufen.
Um wie viele Promille geht es denn? Bei 200 bis 500 Euro Kosten bei einem Gesamtwert von 300.000 würde ich nun keinen Stress machen. Allerdings sollten die Kosten schon vorab definiert sein.
keine Ahnung wie hoch die Kosten ausfallen, ist nicht beziffert. Daher sind wir auch stutzig geworden. Denn unserer Meinung nach können die Verkäufer deutsch. Wir hatten uns auf deutsch mit denen unterhalten. Zwar nicht perfekt aber trotzdem
Das ist komplett Vereinbarungssache. Ich würde die Kosten nicht ohne weiteres akzeptieren. Aber ihr müsst natürlich wissen, wie viel euch das Haus wert ist. Und die Kosten sollten definitiv vorher genau beziffert werden.
Es ist doch ein Kaufpreis für die Immobilie genannt worden. Die würde ich zahlen und die Notar-Kosten mehr nicht. Das ist nur der Versuch noch ein paar hundert Euro für einen Freund herauszuleiern zusätzlich zum Kaufpreis.
Der Vertrag ist in deutsch mehr ist nicht erforderlich.
Es ist einen Versuch des Verkäufers wert, aber ihr müsst das so nicht unterschreiben, sondern könnt auf Streichung bestehen.