Probleme mit Hauskauf, Restschuld?

1 Antwort

Hier wäre es wichtig zu wissen, wie im Kaufvertrag genau formuliert wurde. Vermutlich hat der Notar eine Klausel aufgenommen, dass der Verkäufer die restliche Kaufsumme nach genauer Abrechnung und Tilgung der beiden Darlehen erhält. Dann sind natürlich die von den Banken ermittelten Werte relevant. Aber wie gesagt, da müsste man schon den genauen Vertragswortlaut kennen.

Im o.g. Szenario kann ich übrigens wie der Notar auch nur von einer vorschnellen Zahlung an den Verkäufer abraten. Denn wenn du dich im Kaufvertrag zur Rückzahlung der beiden Darlehen verpflichtet hast, musst du diee Zahlungen auf jeden Fall leisten. Ohne die Beträge zu kennen läufst du Gefahr, dass du dem Verkäufer zu viel bezahlt hast und nicht mehr an das Geld herankommst.


nokatix 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 11:10

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Im Kaufvertrag steht "nur", das im Grundbuch zwei Restschulden eingetragen sind. Und darunter, dass der Verkäufer den Kaufgegenstand mit allen Rechten, gesetzl. Bestandteilen und Zubehör, soweit sie im Eigentum des Verkäufers stehen, an den Käufer jeweils zur ideellen Hälfte verkauft. Dann dass die Übertragung lastenfrei erfolgt und der Notar die Löschungsunterlagen einholt usw. Dann weiter: der Kaufpreis ist, soweit er nicht zur Ablösung von Grundpfandrechten zu verwenden ist, bei Fälligkeit je zur Hälfte an die Verkäufer zu überweisen. Also hier steht nichts davon, dass der Verkäufer erst die Kaufsumme nach genauer Abrechnung erhalten soll. Lt. Aussage des Notars stellt die eine Bank sich quer und ermittelt nicht die wirkliche Restschuld, was ich nicht nachvollziehen kann. Somit kann er den Kaufpreis nicht fällig geben. Aber hier steht auch im Vertrag, dass der Kaufpreis fällig wird, wenn die Eigentumsverschaffungsvormerkung zu Gunsten des Käufers eingetragen ist. Das ist sie. Dem Notar alle zur Durchführung erforderlichen Genehmigungen, insbesondere Negativzeugnis, vorliegen. Liegt auch vor. Ich verstehe hier halt nicht, warum die Bank, lt. Aussage vom Notar sich mit der Berechnung ihrer Forderung so viel Zeit lässt. Hat doch keiner einen Vorteil davon. Er teilte mir auch mit, dass er bereits persönlich bei der Bank vorgesprochen hat, jedoch ohne Ergebnis...

Danke für die Kommentare. 

Bankrevisor  15.12.2016, 12:54
@nokatix

Also nach der Formulierung solltest du auf keinen Fall irgendeine Zahlung an die Verkäufer leisten, vor allem nicht auf Basis der genannten Restforderungen von 91 TEUR bzw. 99 TEUR. Denn dann könnte genau das beschriebene Szenario eintreten.

Warum die Bank sich quer legt ist für mich auch nicht klar nachvollziehbar. Aber vermutlich hat es einen Hintergrund, denn es ist in der Bankenbranche absolut unüblich. Wenn sogar der Notar auf Granit gestoßen ist, dann ist ohne weitere Infos seitens der Bank guter Rat teuer.