Bankgutachter zurüberprüfung des kaufobjekts
Hallo. Wir haben von einem halben jahr ein haus gekauft. Die hälfte des kaufpreises wird über einen kredit finanziert. Seit 4 monaten bauen wir nun dieses haus um und es entspricht mittlerweile nichtmehr dem ursprungszustand. Wände wurden entfernt und neue aufgebaut. Letzte woche meldet sich dann jetzt ein baugutachter, der von der bank beauftragt wurde das objekt zu besichtigen und den ist- zustand zu beurteilen. Muss ich als neuer besitzer diesem gutachten zustimmen? Das objekt befindet sich ja schon seit 4 monaten nicht mehr im originalzustand. Kann ich damit rechnen, dass so ein gutachter jetzt jährlich dasteht und unser haus kontrollieren will? Wie gesagt, de ursprungszustand kann jetzt ja schon gar nicht mehr erfasst werden. Danke im vorraus für eure antworten.
5 Antworten
Ihr habt ja mit der Bank bestimmt bei Kreditabschluss abgestimmt, dass es auch einen Umbau geben wird und denen die Pläne dafür eingereicht (Wände raus und rein bedingt ja vermutlich Pläne und Baugenehmigung).
Das die Bank das Sicherungsobjekt mal besichtigen läßt ist ja legitim, das steht auch bestimmt im Vertrag.
Also bereit Euch auf den Besuch vor, am besten, wenn vorhanden, mit den alten und den neuen Bauplänen, dann ist der auch schnell wieder draussen.
Muss ich als neuer besitzer diesem gutachten zustimmen?
Von welcher Bank ist der denn? Doch sicher nicht von der des Voreigentümers sondern von Deiner eigenen. Das hat weder mit Besitz noch mit Eigentum zu tun, sondern mit dem Kreditvertrag. Ich bin mir sicher, dass in diesem an irgendeiner Stelle ein solches Besichtigungsrecht vereinbart wurde. Schon besser nach bevor Du vorschnell handelst. Wäre doch dumm, wenn Dir der Kredit deswegen gekündigt würde.
Das Haus dient offenbar als Sicherheit für den Kredit. Es ist das gute Recht der Bank, den Wert der Sicherheit zu überprüfen.
Es geht dabei nicht um den Original- sondern um den aktuellen Zustand.
Ichmann:
Ein Blick in die mit der Bank getroffenen "Zweckerklärung für Grundschulden" beantwortet deine Frage. Dort heißt es z.B.:
"Der Bank oder deren Bevollmächtigten ist die Besichtigung des Grundstücks und des Gebäudes zu gestatten, im Falle einer beantragten oder angeordneten Zwangsvollstreckung in das Pfandobjekt auch zusammen mit dem Kaufinteressenten."
Die Bank hat ein legitimes Recht, sich über die Werthaltigkeit des beliehenen Objekts kundig zu machen. Eine Besichtigung wird sicher nicht alle 365 Tage erfolgen.
Die Begutachtung kann sogar noch nach Jahren stattfinden.
Eine identische Frage wurde schon einmal eingestelltund beantwortet.
Sieh mal hier:
http://www.finanzfrage.net/frage/nach-6-jahren-schickt-bank-einen-gutachter