Probleme bei Hausübergabe, Verkäufer haben Grundschuld nicht gelöscht, jetzt sollen wir laut Notar nicht bezahlen, und somit auch nicht umziehen. Rechtens?

4 Antworten

AnyWa:

"Ein im Grundbuch eingetragene Recht hat der Verkäufer zu beseitigen, auch wenn es der Käufer kennt." (§ 442 (2) BGB)

Der Verkäufer hat "Probleme mit der Bank". Welche? Reicht etwa der  Kaufpreis nicht aus, um die Bank voll zu befriedigen? Wäre der Verkäufer überhaupt in der Lage, einen Fehlbetrag auszugleichen (Überschuldung) oder wärst du bereit, nachschießen?

Oder ist die Forderung der Bank als solches strittig, z.B. wegen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung?

Reicht die vertragliche Verzugsschadensregelung aus, um deinen Schaden abzudecken?

Wurde geprüft, ob eine Lösung über die Hinterlegung des vollen Kaufpreises bei Gericht möglich ist?

Jedenfalls liegt ein Rechtsmangel vor und du solltest Schadenersatzansprüche anmelden.

Mit einer  v  o  r  der notariellen Beurkundung von der Bank erteilten schriftlichen vom Verkäufer ausdrücklich anerkannten und von ihm gegen bestätigten substantiierten Forderungsaufstellung wäre dir der Ärger womöglich erspart geblieben. Aber soviel Vorsicht erlebt man äusserst selten und i.d.R. nur dann, wenn eine Überschuldung der Verkäufers bekannt ist..


ToMag  12.03.2016, 18:35

Das kann den Käufer doch relativ egal sein, welche Finanzierungs- und ablösungsprobleme der Verkäufer hat, im Zweifelsfall geht ihn das auch gar nichts an.

Franzl0503  15.03.2016, 23:01
@ToMag

ToMag:

Folge: Rückabwicklung des Kaufvertrags, Notarkosten, Prozess gg. den vertragssbrüchigen Verkäufer mit unsicherem Ausgang, Mietwohnung suchen, geeignetes Kaufobjekt finden usw.: Diese zeit- und kostenaufwendige Prozedur soll dem Käufer "relativ egal sein"?

LittleArrow  12.03.2016, 18:28

Tja, leider gibt es seit über 20 Stunden keine Antwort auf die Gegenfragen. Aber am Wochenende ruht sowieso alles bis auf ff.net; ist doch nett oder?

Der Verkäufer hat sich doch verpflichtet, ein lastenfreies Haus zu liefern. Wenn er das nicht fristgemäß liefern kann, ist er mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug und nicht etwa Ihr. Das solltet Ihr dem Verkäufer klar machen und auch die daraus für ihn erwachsenen Konsequenzen, nämlich die möglichen Schadensersatzansprüche. Möglicherweise wird dann auch ein Bezug vor Kaufpreiszahlung möglich.

Hallo,

das ist eine Vorschrift zu Eurem Schutz. Wenn das Haus so übergeben wird, hat die Bank noch die Hand drauf.

Vermutlich bestehen noch Forderungen der Bank, die vielleicht erst mit dem Kaufpreis beglichen werden sollen. Dann hätte das der Notar aber entsprechend einarbeiten müssen, mit der Folge, dass Ihr einen Teil des Kaufpreises an die Bank zahlt. Es ist eigentlich seine Aufgabe, sich um die Löschung der Eintragung zu kümmern.

Wenn Ihr nicht verlängern könnt, müssen die Möbel eingelagert werden und Ihr ins Hotel oder zu Bekannten. Wichtig wäre aber, zu wissen, wer schuld hat , denn Schadenersatz sthet natürlich im Raum. (Wenns der Notar war: der hat dafür eine Versicherung.)

Viel Glück

Barmer

Verständlicherweise habt auch Ihr ein Problem. Habt Ihr schon mit Eurem bisherigen Vermieter gesprochen, wie lange Ihr noch bis auf weiteres dort wohnen bleiben könnt? Der Vermieter sollte Euch seine Antwort schriftlich geben, damit Ihr sie in einem folgenden Rechtsstreit um Schadensersatz vorlegen könnt.

Überlegt schon mal, was Ihr für alternative bzw. zusätzliche Schritte machen müßt und welche Mehrkosten damit verbunden sind, z. B. Möbel packen, einlagern (Lagerkosten, Ent- und Beladen, doppelter Transport), Eure zwischenzeitliche Unterkunft, zusätzliche Fahrt- und Notarkosten.   

Was steht bzgl. Verzugsschaden im Notarvertrag? Der Notar sollte Euch sagen können, ob Eure zwischenzeitlichen Mehrkosten (Schadensersatz) die Kaufpreiszahlung unmittelbar mindern oder nicht.

Jetzt haben die Verkäufer Probleme mit ihrer Bank

Was für Probleme? Löschungsbewilligung bereits erteilt oder hinkt die Löschung beim Grundbuchamt?