lebensgefährliche Elektroinstallation bei Hauskauf

4 Antworten

Ich habe ein Haus gekauft, da waren Stromkabel teils in Alurohren verlegt und stückweise auch schon blank, da die Ummantelung zerbröselt ist. Das ist nun mal bei älteren Häusern ein Problem - weswegen man hier sicher immer ein Stück die Katze im Sack kauft.

Bei einem Haus von 1999 sollte man aber erwarten können, daß dieses auf dem neuesten Stand der Technik ist. Leider hast Du in Rahmen des Kaufvertrags nicht selbst diese Dinge überprüft und somit dürfte die Haftung ex arglistigem Verschweigen durch den Verkäufer nun zu Deinen Lasten gehen. Gekauft wie gesehen. Der Notarvertrag hat wahrscheinlich eine Klausel, daß ab einem gewissen Zeitpunkt alle Rechte und Pflichten auf Dich übergehen.

Sofern also nicht Vertragsbestandteil eine Zusicherung der fachgerechten Ausführung der Elektrik ist, hast Du schlechte Karten.

380 V Spannung ist noch kein Problem. Das kann bespielsweise durch fehlende Masseleitungen verursacht werden. Es muß nicht so sein, daß hier zwei Phasen eines Drehstromanschlusses angeklemmt wurden.

Wenn ein Personenschaden eingetreten wäre, dürfte das mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Deine Rechnung gehen, da Du der Hauseigentümer bist.

PS: Wenn die Elektrik schon so ausgeführt wurde, würde ich definitiv mit einer Kamera auch mal die Abflußrohre prüfen lassen. Hier können auch Überraschungen lauern.

Kann ich den Verkäufer für die notwendige Reparatur in die Haftung nehmen.

Ernsthaft? Dir ist schon klar, dass es Verjährungsfristen gibt? Mängelansprüche beim Kauf eines Bauwerk verjähren nach 5 Jahren, § 438 Abs. 1 Nr. 2a BGB :-O

Abgesehen von der Verjährung wette ich, im Kaufvertrag ist weder eine fachgerechte noch mängelfreie Elektroinstallation zugesichert noch Nachweis zu führen, das der Mangel dem VK bekannt, aber arglistig verschwiegenen wurde.

Was wäre, wenn ein Personenschaden eingetreten wäre?

Die Haftung im Zeitpunkt des Gefahrenübergang ab Übergabe liegt bei euch. Seit 15 Jahren :-)

G imager761


Mikkey  06.08.2014, 21:45
Seit 15 Jahren

Wann lernst Du endlich lesen (oder rechnen)?

imager761  07.08.2014, 07:44
@Mikkey

Ein höflicher Hinweis aus meine offensichtliche Verwechselung vom Kaufdatum und Baujahr hätte nun völlig gereicht :-)

Im Übrigen fällt dein Kommentar wieder einmal mehr nicht gerade durch hilfreichen Sachvortrag auf: An dem Sachverhalt ändert das nicht das Geringste: Der Erwerber kann weder den Vorbesitzer noch Elektriker in Haftung nehmen.

@HSH584: Der Satz "Seit 15 Jahren" ist natürlich zu ignorieren, wenn du das Haus erst vor wenigen Wochen, nicht Jahren erworben hast.

G imager761

Ich habe ... gekauft.

Dem wird sicherlich ein Kaufvertrag zugrundeliegen. Was steht dort denn zur Gewährleistung drin?

Im übrigen müßtest Du dem Verkäufer Arglist nachweisen. Aber im Ernst, die Spannungsprüfung hätte man nicht erst nach, sondern genauso einfach schon vor Abschluss des Kaufvertrages vornehmen können.

Sprich doch einfach mal mit dem beurkundenden Notar.

Auf einer Stockdose liegt die falsche Spannung und Du machst ein Drama draus. Gewiss, mit den 50 Euro Reparaturkosten kann man in Nepal eine Familie einen Monat lang satt kriegen. Personenschäden gab keine. Was soll denn dann die hypothetische Frage?