Ich habe die Wohnung meiner Großmutter gekauft und der Kaufvertrag wurde notariell beglaubigt. Nun habe ich vom Notar die Kostenrechnung erhalten. In dieser führt er zur Berechnung der Gebühren zum Einen den Wert der Wohnung auf und zum Anderen einen Mietvertrag. Hintergrund: Im Kaufvertrag haben wir festgelegt, dass die Wohnung mit der ortsüblichen Miete an meine Großmutter vermietet werden soll. Ich bin also der Eigentümer der Wohnung und meine Großmutter wird zur ortsüblichen Miete darin wohnen. Das haben wir so im Kaufvertrag festgehalten.
Wie ich nun herausgefunden habe, besteht jedoch die Möglichkeit, dass ich die Wohnung zur Hälfte der ortsüblichen Miete an meine Großmutter vermieten kann, da es sich ja bei ihr um eine Verwandte von mir handelt. Da in der Kostenrechnung des Notars nun zur Berechnung der Gebühren die ortsübliche Miete (und nicht die Hälfte der ortsüblichen Miete) herangezogen wird, frage ich mich, ob es möglich ist, dass zur Berechnung der Notargebühren auch nur die Hälfte der ortsüblichen Miete herangezogen werden kann (womit ich mir unterm Strich natürlich Notargebühren sparen würde)?