Hauskauf, Schlüsselübergabe verzögert sich?
Hallo,
unser Termin beim Notar war am 19.7.22 dort hat die jetzige Eigentümerin erfahren, dass eine Restsumme von 150€ aus einer alten Grundschuldlast ausgeglichen werden muss, bevor die Löschung beantragt werden kann. Sie wurde zwei mal vom Notar angeschrieben, reagierte zunächst aber nicht auf die Rechnung und war dann für 4 Wochen im Urlaub. Insgesamt 6 Wochen später wurde die offene Summe erst von ihr ausgeglichen und somit konnte die Löschung beantragt werden. Nun ist jedoch die Rechtspflegerin für drei Wochen im Urlaub und die Vertretung kann diesen Fall nicht bearbeiten denn es fehlen Unterlagen zum Haus die wahrscheinlich während des Krieges abhanden gekommen ist. Die Rechtspflegerin selber würde die Löschung ohne diese Unterlagen bearbeiten, die Vertretung allerdings nicht. Deswegen wurde die Löschung erst mal auf Frist gelegt so sagte der Notar. Laut Notarvertrag sollte spätestens zum 15.09.22 das Haus geräumt worden sein. Logischerweise kann die Fälligkeitsmitteilung nicht ausgestellt werden und wir bekommen die Schlüssel zum Haus nicht. Der Notar hat uns mit einer Vertragsänderung vorgeschlagen 5.000€ vom Kaufpreis zu zahlen damit die Schlüsselübergabe erfolgen kann, dem stimmen wir natürlich zu. Die jetzige Eigentümerin allerdings nicht.
Wir müssen zum 01.10. ausziehen und wir wissen einfach nicht was wir tun könnten. Ich verstehe auch den Satz aus dem Notarvertrag nicht, dass wenn das Haus zum 15.09. nicht GERÄUMT ist, wir einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Räumung hat aber nichts mit der Schlüsselübergabe zu tun oder?
2 Antworten
Ganz ehrlich, wenn man ein Haus kauft, dann sollte man auch noch die Mieten für 3 Monate über haben und erst kündigen, wenn die Übergabe tatsächlich stattgefunden hat und der ehemalige Besitzer tatsächlich raus ist. Denn wenn der sich weigert zu gehen, was auch schon vorgekommen ist dann hilft nur eine Räumungsklage und das dauert ebenfalls ein paar Monate.
Für den Zeitraum, den der Bewohner länger drinn bleibt als vereinbart steht euch eine ausgleichende Mietzahlung zu. Die hilft euch aber nicht weiter, wenn ihr aus eurer derzeitigen Wohnung raus müsst, für ein Hotel wird der Betrag nicht reichen und ebenfalls nicht für die Einlagerung eurer Möbel.
Schaut, ab euch euer derzeitiger VM weiter dort wohnen lässt, geht natürlich nur, wenn noch kein Nachmieter in der Tür steht.
Das Haus ist leer, die Dame wohnt quer gegenüber in einem anderen Haus
Wir haben freiwillig 2 Monate weiter Miete gezahlt gehabt, also später gekündigt.
A) Um genau so etwas zu verhindern
UND
B) Um uns mit dem Auszug/Umzug nicht selbst unter Druck zu setzen.
PS:
Hättet ihr nicht einfach die Schuld über 150 Euro mit übernehmen können? Dann wäre doch eine Löschung nicht erforderlich. Ist doch ein lächerlicher Betrag!
Wir haben 6 Monate länger gezahlt, damit wir in Ruhe das neue Heim vor Einzug Renovieren konnten.
Das war teilweise so, dass der Notar diese Entscheidung getroffen hatte ohne das wir etwas davon wussten.
wir haben einfach mal dort angerufen um nachzufragen wie es denn nun aussieht bzgl der Fälligkeitsmitteilung. Da wurden wir erst darüber aufgeklärt, dass die Dame erst nach 6 Wochen die Rechnung ausgeglichen hat. Als wir über die Situation informiert wurden, wurde von ihm aus alles längst in die Wege geleitet
Sie möchte die Schlüssel nicht übergeben, bevor Sie das Geld noch nicht bekommen hat.
Na das ist ja eine Verkäuferin!
Die Verzögerung habt doch nicht ihr zu verantworten, die Verzögerung liegt in der Verantwortung von ihr.
Hat der Notar gefragt oder ihr?
Das solltet ihr nämlich besser persönlich machen.
"dass wenn das Haus zum 15.09. nicht GERÄUMT ist, wir einen Anspruch auf Schadensersatz haben"
Diese Aussage im Notarvertrag macht ja nur Sinn, wenn nicht auch zum 15.09. die Übergabe zu erfolgen hat, so lege ich das aus.
Daran sollte man die Verkäuferin "erinnern", vielleicht erreicht man ja dann was!
Denn da kommt schon eine ordentliche Summe zusammen, Hotelkosten, Lagerkosten, .......
Ich pers. wäre schon längst beim Anwalt.
Der Kontakt zu Ihr läuft immer noch nur über den Makler. Sie möchte die Telefonnummern nicht austauschen.
Ich habe mit unserem Anwalt gesprochen und es ihm grob erklärt, er sagt das wir auf jeden Fall rechtlich dagegen angehen können, aber das würde so lange dauern und wir hätten die Schlüssel bis dahin längst. Sie ist unsere zukünftige Nachbarin…
Ja hätten wir schon, der Notar war aber dagegen. Im Notarvertrag wurde festgehalten, dass der Notar dafür sorgt, dass das Haus Lastenfrei übergeben wird und deswegen war das für ihn keine Option