Ist es möglich bei bestehender Bürgschaft ein Haus zu kaufen?
Hallo zusammen,
ich habe gemeinsam mit meinem Mann dessen Elternhaus aus der Erbengemeinschaft gekauft und dafür gebürgt. Steuerrechtlich war es zunächst besser das Haus alleine auf meinen Mann im Grundbuch eintragen zu lassen, der Notar verwies damals noch sehr deutlich darauf, dass der Grundbucheintrag nach 6 Monaten auf Eheleute umgeschrieben werden sollte, da ich ja zu 100% mit der Bürgschaft hafte.
Mein Mann hat dies in all den Ehejahren, auch nach erheblichen Streitigkeiten zwischen uns zu diesem Thema, nie umschreiben lassen.
Mittlerweile leben wir in Scheidung. Ich bin mit den Kindern in mein Elternhaus gezogen. Nun ist auch dieses Haus nach dem Tod meines letzten Elternteils in eine Erbengemeinschaft gefallen.
Ich würde gerne mit den Kindern weiter hier wohnen bleiben, weiß aber, dass sich meine Geschwister nicht auf ein Mietverhältnis einlassen möchten. Sie hätten gerne ihren Erbanteil ausbezahlt.
Ist es nun überhaupt möglich, dass ich das Haus übernehmen kann und mir eine Bank den benötigten Kredit erteilt? Wie wäre es, wenn mein Noch-Mann seiner Zahlschuld nicht mehr nach kommt und seine Bank an mich als Bürge herantritt?
5 Antworten
AmyFelicia
Aufgrund der seit Darlehensauszahlung geleisteten Tilgungsraten, evtl. sogar Sondertilgungszahlungen, und der allgemeinen Werterhöhung der Immobilie dürfte sich das Beleihungsrisiko der Bank reduziert haben.
Vielleicht hat sich auch die Bonität des Alleineigentümer positiv entwickelt.
Folglich solltest du überprüfen lassen, ob eine Schuldhaftentlassung - zumindest aber eine Teilentlassung - gefordert werden kann, ggf. mit dem Argument einer Übersicherung.
Damals hatte ich 30h/Woche gearbeitet und nur 1 Kind gehabt. Heute arbeite ich 24h/Woche und unterhalte 2 Kinder. Da hat sich also tatsächlich etwas getan.
Meine Anwältin weiß bescheid, auch dass es mir unter den Nägeln brennt. Denn meine Geschwister wollen definitiv eine Auskunft was wir nun mit dem Elternhaus machen und das bald. Erstes Treffen ist am 11.07. geplant.
Allerdings laufen gerade diese Verfahren vor Gericht:
-Scheidung/Versorgungsausgleich (da musste ihm zur Mitwirkung schon Bußgeld angedroht werden)
-Unterhaltsklage, bisher besteht zumindest mal ein Titel auf Mindestunterhalt
-Klage bzgl. Umgangsrecht
-Alleiniges Sorgerecht, da die Kinder massiv gefährdet werden
Das ganze untermauert mit einem psychologischen Familiengutachten.
Wir haben also gerade alle Hände voll zu tun. 🙈 Leider. 😢
Hallo Amado,
vielen Dank für Deine Antwort.
Das ist ja irgendwie mein Zusatzproblem. Bezüglich des Unterhalts stehen wir gerade vor Gericht. Die Kreditgebende Bank für Haus 1 meinte, dass erst der Unterhalt geklärt sein müsste, damit ich eine Schuldhaftentlassung beantragen kann. Dieses Thema wird allerdings noch etwas dauern, da ich gerade erst eine Zahlungsklage vor Gericht eingereicht habe.
Mein Noch-Mann bemüht sich hier um gar nichts, lacht sich eins ins Fäustchen, sitzt in seinem Haus und grinst. Während ich mittlerweile darum bangen muss, ob ich und die Kinder noch ein Dach über dem Kopf haben.
Gibt es da irgendetwas womit ich bei der kreditgebenden Bank von Haus 1 punkten kann, damit die mich da aus der Bürgschaft entlassen? Die Bürgschaft wurde ja übernommen als wir noch eine Familie waren. Mittlerweile sieht das ja anders aus und ich hab ja auch null Nutzen von dem Haus 1, im Gegenzug muss ich aber schauen, wie ich die Kinder über Wasser halte.
Für die Kinder wäre ein Umzug in eine Mietwohnung überaus schwierig. In meiner Gegend gibt es sehr wenige Wohnungen die bezahlbar und im unmittelbaren Umfeld wären. Ein Umzug über eine weitere Strecke wäre hier sofort gegeben, somit auch ein Arbeitsplatz-, Schul- und Kindergartenwechsel. Ein einziges Disaster. :( Und das nur, weil jemand seine Machtposition ausspielt.
Super, danke Dir. Das hilft mir tatsächlich. Ich habe ja einen Mindestanspruch für mich und die Kinder was uns ohnehin bleiben muss und dadurch könnte ich gar nicht die Finanzierung von meinem Noch-Mann stemmen. Die ist nämlich auch echt extrem hoch und umschulden kann er nur mit mir und das werde ich ganz bestimmt nicht mehr zulassen. Ich unterschreib überhaupt nichts mehr, bin ja nicht bekloppt.
Die damalige Finanzierung ging auch nur, weil wir ja gemeinsam gewirtschaftet und unter einem Dach gelebt haben. Mittlerweile muss ich mein eigenes Dach überm Kopf finanzieren und somit scheidet es tatsächlich aus, dass ich seine monatliche Belastung nicht tragen könnte.
Ich denke, damit könnte ich Erfolg haben. Meine Anwältin wird sich auch noch dahinter klemmen, aber wir haben gerade so viele Verfahren vor Gericht laufen, dass wir nicht alles sofort und gleichzeitig erledigen können. :(
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen! Bleib stark und hartnäckig!
Wie sahen damals Deine Einkünfte/finanziellen Mittel zum Zeitpunkt der Bürgschaft aus?
Und wer bürgt, zahlt, wenn der andere ausfällt.
Logisch, ist ja auch Sinn und Zweck einer Bürgschaft.
Wenn die Bürgschaft nicht angreifbar ist, dann muss die Bank gar nichts. Du bist dann darauf angewiesen, dass diese mitspielt.
Wenn Du gerade klagst, dann hast Du doch einen Anwalt!? Der kann nicht helfen?
Damals hatte ich 30h/Woche gearbeitet und nur 1 Kind gehabt. Heute arbeite ich 24h/Woche und unterhalte 2 Kinder. Da hat sich also tatsächlich etwas getan.
Meine Anwältin weiß bescheid, auch dass es mir unter den Nägeln brennt. Denn meine Geschwister wollen definitiv eine Auskunft was wir nun mit dem Elternhaus machen und das bald. Erstes Treffen ist am 11.07. geplant.
Allerdings laufen gerade diese Verfahren vor Gericht:
-Scheidung/Versorgungsausgleich (da musste ihm zur Mitwirkung schon Bußgeld angedroht werden)
-Unterhaltsklage, bisher besteht zumindest mal ein Titel auf Mindestunterhalt
-Klage bzgl. Umgangsrecht
-Alleiniges Sorgerecht, da die Kinder massiv gefährdet werden
Das ganze untermauert mit einem psychologischen Familiengutachten.
Wir haben also gerade alle Hände voll zu tun. 🙈 Leider. 😢
Das kommt auf deine finanzielle Situation an. Reicht die um notfalls beides zu bedienen? Wenn dein Mann nicht mehr zahlt, kann sich die Bank an dich wenden. Das heißt eine Bank die das neue Haus finanzieren soll wird den Betrag entsprechend berücksichtigen. Ohne sehr gutes Einkommen könnte eine weitere Finanzierung dadurch schwierig werden.
Du solltest die Bürgschaft im Rahmen der Scheidung versuchen aus der welt zu schaffen.
www.meyer-koering.de/meldungen/229/sittenwidrigkeit-einer-buergschaft-gem-138-i-bgbwegen-krasser-finanzieller-ue
Das fällt mir dazu noch ein. War das bei dir so?