Hallo
Unzwar waren wir beim Notar im April und haben unterschrieben so das wir das Haus Lastenfrei kaufen.
Jetzt hat sich herausgestellt das die Erben keine Löschungsbewilligung bekommen für die eingetragene Briefgrundschuld weil die Firma nicht mehr in Deutschland ist sondern im Ausland. Da ist keine Bank eingetragen.
Der Notar meinte erst dann kann man ein Aufgebotsverfahren starten.
sollte der Erbe zum Anwalt gehn und kann der Anwalt der Firma eine Frist setzen bis die Antworten und wenn die sich nicht melden dann ein Aufgebotsverfahren einleiten?
wir haben den Notarvertrag geändert aber noch nicht unterschrieben.
Da steht drin das wir den Kaufpreis zahlen minus diese eingetragene Briefgrundschuld. Den Rest zahlt meine Bank erst wenn die Sache beim Aufgebotsverfahren erledigt ist und ich im Grundbuch stehe.
Die Briefgrundschuld wurde vor 50 Jahren eingetragen und die wissen nicht ob es bezahlt ist oder nicht.
bekomme wahrscheinlich keine Renovierungsgeld von der Bank und muss Bereitsstellungszinsen zahlen.
Ganz ehrlich ich möchte nicht das die Erben ihr Geld bekommen und ich 1 Jahr lang warte bis die Sache geklärt ist.
kann mir jmd tipps geben?
sollte ich dem Notar sagen der soll etwas im Entwurf ändern.
Vg