Löschung einer Briefgrundschuld beim Hauskauf?


08.07.2023, 23:44

Nach Zahlung würde dann der Besitzübergang stattfinden. bringt mir aber nicht viel weil ich keine Renovierungskosten bekomme. Erst bis die Briefgrundschuld gelöscht ist.

2 Antworten

Es gibt keine Löschungsbewilligung? Dann nutzt ein Aufgebotsverfahren meines Erachtens nicht viel, da dieses nur zur Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes dient. Für die Löschung einer Briefgrundschuld müssen Löschungsbewilligung und Grundschuldbrief vorliegen und die fehlende Löschungsbewilligung wird durch das Aufgebotsverfahren nicht ersetzt oder geheilt. Der Grundschuldgläubiger kann eine Ersatz-Löschungsbewilligung ausstellen, aber ohne die Bewilligung und ggf. Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes wird es keine Löschung der Grundschuld geben.

Nur den Grundschuldbetrag zu hinterlegen, bringt erhebliche Risiken mit sich. Mindestens der Grundschuldbetrag + Grundschuldzinsen für 3 Jahre + Nebenleistung sollten hinterlegt werden. Aber auch das schützt nicht davor, dass der Gläubiger die Erteilung der Löschungsbewilligung von der Zahlung eines noch höheren Betrages anhängig macht.


Rocky11 
Beitragsersteller
 09.07.2023, 08:04

ja das ist meine große Angst.

ich muss am besten bei einem

Anwalt gehn und ihn mal

fragen.

Am besten meiner Bank sagen nichts zu zahlen bevor die Sache geklärt ist.
Genau da sind noch 10 % jahreszinsen drauf ind rechnet das jetzt mal 50 Jahre zurück.

Finger weg von solchen Objekten. Weil wenn da Fehler passieren bist du ruiniert. Der Notar haftet für gar nix. Auch die Auskünfte die der erteilt sind unverbindlich.