Löschung einer Briefgrundschuld beim Hauskauf?
Hallo
Unzwar waren wir beim Notar im April und haben unterschrieben so das wir das Haus Lastenfrei kaufen.
Jetzt hat sich herausgestellt das die Erben keine Löschungsbewilligung bekommen für die eingetragene Briefgrundschuld weil die Firma nicht mehr in Deutschland ist sondern im Ausland. Da ist keine Bank eingetragen.
Der Notar meinte erst dann kann man ein Aufgebotsverfahren starten.
sollte der Erbe zum Anwalt gehn und kann der Anwalt der Firma eine Frist setzen bis die Antworten und wenn die sich nicht melden dann ein Aufgebotsverfahren einleiten?
wir haben den Notarvertrag geändert aber noch nicht unterschrieben.
Da steht drin das wir den Kaufpreis zahlen minus diese eingetragene Briefgrundschuld. Den Rest zahlt meine Bank erst wenn die Sache beim Aufgebotsverfahren erledigt ist und ich im Grundbuch stehe.
Die Briefgrundschuld wurde vor 50 Jahren eingetragen und die wissen nicht ob es bezahlt ist oder nicht.
bekomme wahrscheinlich keine Renovierungsgeld von der Bank und muss Bereitsstellungszinsen zahlen.
Ganz ehrlich ich möchte nicht das die Erben ihr Geld bekommen und ich 1 Jahr lang warte bis die Sache geklärt ist.
kann mir jmd tipps geben?
sollte ich dem Notar sagen der soll etwas im Entwurf ändern.
Vg
Nach Zahlung würde dann der Besitzübergang stattfinden. bringt mir aber nicht viel weil ich keine Renovierungskosten bekomme. Erst bis die Briefgrundschuld gelöscht ist.
2 Antworten
Es gibt keine Löschungsbewilligung? Dann nutzt ein Aufgebotsverfahren meines Erachtens nicht viel, da dieses nur zur Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes dient. Für die Löschung einer Briefgrundschuld müssen Löschungsbewilligung und Grundschuldbrief vorliegen und die fehlende Löschungsbewilligung wird durch das Aufgebotsverfahren nicht ersetzt oder geheilt. Der Grundschuldgläubiger kann eine Ersatz-Löschungsbewilligung ausstellen, aber ohne die Bewilligung und ggf. Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes wird es keine Löschung der Grundschuld geben.
Nur den Grundschuldbetrag zu hinterlegen, bringt erhebliche Risiken mit sich. Mindestens der Grundschuldbetrag + Grundschuldzinsen für 3 Jahre + Nebenleistung sollten hinterlegt werden. Aber auch das schützt nicht davor, dass der Gläubiger die Erteilung der Löschungsbewilligung von der Zahlung eines noch höheren Betrages anhängig macht.
ja das ist meine große Angst.
ich muss am besten bei einem
Anwalt gehn und ihn mal
fragen.
Am besten meiner Bank sagen nichts zu zahlen bevor die Sache geklärt ist.
Genau da sind noch 10 % jahreszinsen drauf ind rechnet das jetzt mal 50 Jahre zurück.
Finger weg von solchen Objekten. Weil wenn da Fehler passieren bist du ruiniert. Der Notar haftet für gar nix. Auch die Auskünfte die der erteilt sind unverbindlich.