Hochzeit nach Kauf eines Hauses innerhalb der Familie?

2 Antworten

Nein, weil Grunderwerbsteuer und Einkommensteuer keine Verbindung haben.

Für die Grunderwerbsteuer gelten die Verhältnisse am Tag des Vertragsschlusses.

Also entweder später kaufen, oder früher heiraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein. Das Haus wurde doch nicht (anteilig) an die Ehefrau verkauft.


Andri123  14.05.2019, 20:10

Ergänzend: Man kann zwar rückwirkend für das ganze Jahr das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen, wenn man zu Ende des Jahres heiratet; für die Grunderwerbssteuer gilt aber keine rückwirkende Wirkung der Heirat. Da kommt es auf den Status zum Zeitpunkt des Erwerbs an. Also ganz unberechtigt war die Frage nicht.

EnnoWarMal  15.05.2019, 08:58
@Andri123

Nicht "rückwirkend".

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, sie entsteht mit Ablauf des jeweiligen Jahres. Konsequenterweise muss man sich also alles angucken, was in dem Jahr geschehen ist.

Die Grunderwerbsteuer wird fallweise erhoben, sie entsteht durch den Grunderwerb.