Hallo!

Wir sind im Begriff, ein Haus inkl. Grundstück zu kaufen.

Im Grundbuch stehen folgende Bezeichnungen:

Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche.

"Erholungsfläche" wurde 2014 erst ergänzt und gleichzeitig die Bezeichnung "Landwirtschaftsfläche" gestrichen.

Laut der Flurkarte scheint der vordere Teil des Flurstückes in Bauland eingeteilt zu sein, der hintere Teil darf nicht bebaut werden. Es steht vorne ja auch schon ein Haus drauf, das bisher auch dauerhaft bewohnt wurde. Dieses wollen wir sanieren.

Wir sind trotzdem unsicher, ob eine dauerhafte Nutzung auch wirklich offiziell erlaubt ist, wenn das Grundstück u.a. als Erholungsfläche bezeichnet ist.

Kennt sich da jemand aus?

Besten Dank im Voraus für alle Antworten :-)