Fällt bei Hauskauf (unverheiratet) Schenkungssteuer an?
Meine Freundin (unverheiratet) und Ich möchten eine Wohnung für 600 000€ kaufen. Es ist eine Neubauwohnung und hat eine Bauzeit von zwei Jahren.
Da Sie keinen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzt, kann ich nur alleine einen Darlehensvertrag aufnehmen. Sie würde natürlich mithelfen beim Tilgen, das wäre aber in keinem Vertrag berücksichtigt.
Eigenkapital können wir wie folgt einbringen:
Ich: 180 000€
Sie: 20 000€
Jetzt stellt sich mir die Frage wenn wir im Kaufvertrag und Grundbuch jeweils zu 50% stehen. In welchem Fall kann hier eine Schenkungssteuer anfallen?
Sobald ich mehr als 50% des Kaufpreises bezahlt habe, also alle von mir gezahlten Beträge über 300 000€? In diesem Fall, bringt es was wenn sie mit mir einen privaten Kreditvertrag unterzeichnet mit Höhe 280 000€ um ihren Anteil der Wohnung bezahlen zu können? Wie muss so ein Kreditvertrag gestaltet sein (Zinsen, Rate), dass es anerkannt wird?
1 Antwort
Die Problematik Deiner Frage stellt sich nur, wenn ein Standardkaufvertrag geschlossen wird. Dann ist as allerdings ein gefährliches Thema.
Aber ich würde mir erstmal ganz andere Fragen stellen, die Du Dir auch stellen würdest, wenn u wie ich, hier seit 10 , oder mehr Jahren im Forum unterwegs wärst, oder (auch wie ich) seit inzwischen über 48 Jahren beruflich mit diesen und ähnlichen Problematiken zu tun hättest.
Was passiert denn, wenn Eure Partnerschaft in 1-X Jahren auseinander geht?
Sie hätte Anspruch auf die Hälfte der Wohnung, obwohl sie nur 20.000,- investiert hätte. Bei einer Ehe wäre es unproblematisch, a wären Anfangs- und Endvermögen zu vergleichen und der Zugewinn zu berechnen, aber bei unverheirateten geht es zumindest zum Gericht.
Aus meiner Sicht habt Ihr zwei Möglichkeiten. Entweder einen sehr komplizierten Vertrag, in dem klar gelegt wird, wie die unterschiedlichen Kapitalanteile zu berücksichtigen sind und wie bei einer Trennung verfahren wird, oder Du kaufst allein und schenkst Ihr die Hälfte nach einer Heirat.
Im Falle einer Trennung bekommt sie ihre 20.000,- und die Hälfte des Betrages um den das Darlehen bis Dahin getilgt wurde.
Ach so, diesen Tipp gebe ich natürlich nur, weil ich Steuerberater und kein Anwalt bin. Als Anwalt würde ich sagen, macht es nach dem Standardvertrag, in der Hoffnung später von einer der Seiten bei einer Trennung beauftrag zu werden. 600.000,- Euro als Gegenstandswert bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind einfach extrem verlockend.
Das heißt, wir müssen uns in diesem Fall nicht mit einer eventuellen Schenkungssteuer auseinandersetzen?
Dann habe ich mich schlecht ausgerückt. Wenn ihr einen Standardvertrag macht, dann kommt die Schenkungssteuer so sicher wie das Amen in der Kirche.
Ihr müsst einen sehr guten Vertrag aufsetzen. Geht auf jeden Fall zu einem Berufskollegen von mir. Der wird das richten.
Das heißt, wir müssen uns in diesem Fall nicht mit einer eventuellen Schenkungssteuer auseinandersetzen?
Das hohe Risiko ist mir auf jeden Fall bewusst, aber trotzdem gibt es doch viele wenn auch persönliche Gründe die für unser Vorhaben sprechen. Zudem sind wir bereits in Kontakt mit dem Standesamt um voraussichtlich in einigen Monaten zu heiraten.
Wenn es am Ende doch nicht klappt und wir das Haus je zur Hälfte teilen, kann ich mit Verlusten auf meiner Seite leben. Hoffe aber natürlich, dass es nicht dazu kommt.