Grundschuldbrief verloren. Wer zahlt Bereitstellungszinsen?
Hallo zusammen!
Wir haben am 15.02.22 ein Haus gekauft und beim Notar ein Vertrag unterzeichnet. Im Kaufvertrag steht normalerweise der 31.03.22 als Stichtag der Kaufpreisfälligkeitsnanzeige und nach 10 Tagen die Schlüsselübergabe. Wir haben alle Unterlagen eingereicht und unsererseits alle Pflichten beim Notar erfüllt. Nach langem Warten haben wir nun im Mai 2022 erfahren, dass der Verkäufer des geerbten Hauses Probleme bei seiner Bank hat. Nämlich hat die Bank den Grundschuldbrief verloren, was dazu führte das wir in einem Aufgebotsverfahren sind.
Der Verkäufer behauptet nun, dass er vom verlorenem Grundschuldbrief vor der Vertragsunterzeichnung wusste und es dem Notar gesagt hat, der wiederum uns es mündlich gesagt haben soll, was nicht stimmt. Außerdem steht nichts von einem verlorenem Grundschuldbrief im Kaufvertrag.
Wir finanzieren das Haus, und stehen nun kurz vor den zu bezahlenden Strafzinsen.
Nun stellen wir uns folgende Fragen:
1: Wer bezahlt die Bereitstellungszinsen?
2: Muss diese Wichtige Information nicht schriftlich in dem Kaufvertrag verfasst sein?
3: Auf was müssen wir als Käufer nun achten?
4: Haben wir Anspruch Schadensersatz?
5: Andere Tipps?
2 Antworten
jodix
Sträubt sich der Notar weiterhin - aus mir unerfindlichen Gründen - ein Anderkonto einzurichten, würde ich den Betrag in Höhe der Grundschuld samt nicht verjährter dinglicher Zinsen und Nebenleistungen bei der Bank des Empfängers auf ein Treuhandkonto zahlen mit der Anweisung, dass der Verkäufer hierüber verfügen kann, sobald der Nachweis der Löschung der Briefgrundschuld im Grundbuch vorliegt.
Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen...(§ 442 (2) BGB)
Nein, du hast doch die Verzögerung nicht zu vertreten. Welchen sicheren Weg hat dir der Notar aufgezeigt? Hast du bei deinem Geldgeber um Verlängerung der bereitstellungs-zins-freien Zeit nachgesucht?
Ich würde den Notar ein Notaranderkonto einrichten lassen und darauf den Kaufpreis zahlen. Die Bank macht die Kaufpreiszahlung zu treuen Händen an den Notar, dass nur verfügt werden darf, wenn die Löschung der Grundschuld sichergestellt ist. Somit hat der Verkäufer die Sicherheit den Kaufpreis zu erhalten, ihr zahlt keine Bereitstellungszinsen und die Kosten für das Notaranderkonto zahlt der Verkäufer.
Dies war auch unsere Idee jedoch schrieb uns der Notar per Mail, dass ein Notaranderkonto nicht geht, da gemäß der Aufsichtsbehörde der Notare nicht zulässig ist. Ein gesteigerter Sicherungsbedarf ist nicht vorhanden, da nur eine Bank abgesicherte werden muss(die des Verkäufers). Ausserdem sagte er uns auch, dass mit der Nachtragsurkunde die Sicherheit für uns (Käufer) gewahrt ist.
Offensichtlich will der Notar es nicht, könnte es aber.
dass ein Notaranderkonto nicht geht, da gemäß der Aufsichtsbehörde der Notare nicht zulässig ist
Bei einem gesteigerten Sicherungsinteresse durchaus möglich und das hat der Notar selber zu beurteilen, nicht die Aufsichtsbehörde. Wobei ich das Sicherungsinteresse am wenigsten bei der Verkäuferbank sehe, denn deren Grundschuld bleibt ja bestehen, so lange der Brief nicht vorliegt oder kraftlos erklärt wurde. Eher die Käuferbank und Verkäufer, sowie auch der Verkäufer haben das gesteigerte Sicherungsinteresse.
Die Zahlung über das Anderkonto ist auch zulässig, wenn sie gegenüber der Direktzahlung zumindest deutlich erleichtert wird. Auch das wäre m.E. hier der Fall.
Dann muss ich ja für die Eröffnung des Treuhandkontos zahlen oder sehe ich das falsch?