Hauskauf- Betreungsgericht?
Guten Tag , kurz zu den Gegebenheiten ich habe Interesse an einer Immobilie welche seit einigen Jahre bereits Leer steht (es gehört zum Teil guten Freunden der Familie ).Das Objekt gehört einer Erbengemeinschaft wobei ein Erbe das Niessbrauchrecht inne hat , seit einigen Jahren aber nicht mehr bewohnt und im Heim lebt (Demenz ). Alle Erben wären mit einem Verkauf einverstanden . Aber nun hat sich herausgestellt, dass der Betreuer nicht alle Rechte für die Zustimmung für den Abschluss hat (der erkrankte Erbe hat keine Generalvollmacht ). Wie wird denn hier weitervorgegangen ? Nach meiner Ansicht wird hier ein gesetzlicher Betreuer mit Generalvollmacht durch das Betreuungsgericht für dieses Rechtsgeschäft eingesetzt oder ?
Darf ich hoffen, dass der Verkauf dennoch mit mir als Käufer abgeschlossen werden kann/könnte ? Kennt vllt jemand eine ähnliche Geschichte, mir ist bewusst das hier viele Faktoren eine Rolle spielen welche so abstrakt nicht mit ja oder nein beantwortet werden können . Dennoch freue ich mich über den Austausch .
Eines noch - es gibt win Gutachten die immobile für für 110 Prozent verkauft werden . Beile dank
1 Antwort
Die Sache wird noch komplizierter. Das Betreuungsgericht wird zwar einen Ergänzungspfleger einsetzen, aber über die Veräußerung selber entscheiden.
Dabei wird darauf geachtet, dass die Interessen der zu betreuenden Person gewahrt werden. Hier steht der ja nicht nur aufgrund des Miteigentums, sondern auch aufgrund des Nießbrauchs ein Kaufpreisanteil zu.
Zumindest wird das Gericht verlangen, dass ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen eingeholt wird und eine Ausrechnung des Nießbrauchswerts erfolgt.
Oh je das klingt tatsälich sehr kompliziert 😖😖Danke für deine Antwort .