Hallo,

der Verkäufer ist der deutschen Sprache nicht so sicher, daher hat er den Kaufvertrag direkt auch in englisch anfertigen lassen beim Notar. Im Kaufvertrag des Hauses, steht nun, dass wir also der Käufer auch diese Übersetzungskosten (ggf. noch Dolmetscher wissen wir nicht) tragen sollen.

Wir fragen uns, ob das wirklich so ist, denn der Kaufvertrag findet in Deutschland statt und der Verkäufer hat doch quasi das Problem, wenn er nicht deutsch kann. Wieso sollten wir also die Kosten dafür tragen? ist das irgendwo gesetzlich festgelegt?