Kann die Bank nach unterschriebenem Notarvertrag einen Rückzieher machen?

2 Antworten

Klabauter:

Deine Sachverhaltsdarstellung bedarf der Vervollständigung.

Hat die Bank vor oder gleichzeitig mit der Übersendung der Grundschuld- bestellungsunterlagen an den Notar das zur Finanzierung erforderliche Darlehen verbindlich zugesagt?

Oder hast du die  vorzeitige Erteilung des  Beurkundungsauftrags auf eigene Gefahr ausdrücklich gewünscht?

Mit welcher Begründung lehnt die Bank die Darlehensgewährung ab? 


klabauter89 
Beitragsersteller
 19.05.2017, 08:07

Nein ich habe nichts ausdrücklich erwünscht. Die bank sagte zu uns wir sollen einen Notar aussuchen und Bescheid sagen damit sie diesem die Unterlagen zuschicken können. Dies ist auch genau so passiert.

Die Bank hat das Darlehen nicht abgelehnt ist eine rein hypothetische Frage ob dies überhaupt möglich ist.

Franzl0503  19.05.2017, 11:17
@klabauter89

Klabauter:

Erfüllst du die von der Bank gemachten Bedingungen zur Auszahlung des Darlehens fristgerecht und ist deine Bonität nach wie vor einwandfrei und hat sich auch keine wesentliche Wertminderung der Immobilie ergeben und haben sich wesentliche Angaben im Beleihungsgesuchs nicht als falsch erwiesen, sehe ich keinen Grund für einen Rückzieher (= Widerruf der Darlehenszusage).

Es gibt in einem Notarvertrag naturgemäß diverse Auszahlungsvoraussetzungen, möglicherweise auch solche seitens der Bank. Da mußt Du also diese schon genau nachlesen und hier berichten. 

Die Bank hatte die Finanzierung auch schon dem Notar zugeschickt.

Das klingt total unglaubwürdig. Eine Finanzierung wird nicht zugeschickt, sondern allenfalls Unterlagen bzw. Vertragsbedingungen.

Im übrigen verweise ich auf die Antwort von Franzl0503.