Hauskauf falsches Baujahr?

3 Antworten

Die Angabe von Baujahren ist bei Aufbauten immer ein Problem. Was zählt letztlich? Ich selber bin Eigentümer eines Hauses das wohl ursprünglich mal etwa 1911 erbaut worden sein muß (Genaueres kann noch nicht mal das Bauamt sagen da alle Unterlagen im WK II dort verbrannt sind), dann aber nach teilweiser Kriegszerstörung in den 50ern wieder aufgebaut wurde.

Bei Euch ist die Sachlage ja vergleichbar. Der Verkäufer hat Euch das Ursprungsbaujahr nicht verschwiegen, aber die Abänderung durch den Anbau 1950 in den Vordergrund gestellt. Es spricht zudem eine gewisse  Vermutung dafür, dass anläßlich des Anbaus 1950 auch das Haupthaus aufgefrischt worden sein durfte. Allein mit dem Baujahr kommt Ihr rechtlich nicht weiter.


Tiina 
Beitragsersteller
 18.03.2016, 11:10

Ok alles klar trotzdem Dankeschön

Alter!

Wer soll denn sowas lesen? Kleinschreib, keine Absätze, keine Struktur, nach Satzzeichen hab ich nicht mal mehr geguckt.

Du hast echt Glück, dass es hier noch Masochisten gibt.


Tiina 
Beitragsersteller
 18.03.2016, 11:09

Sorry aber ich hab momentan dafür keine nerven um darauf zu achten die Kaufpreiszahlung steht an..

EnnoWarMal  18.03.2016, 12:21
@Tiina

Was für eine Kaufpreiszahlung?

Sorry, ich habe keine Nerven für so eine Textruine.

Tiina 
Beitragsersteller
 18.03.2016, 12:39
@EnnoWarMal

Habe es bearbeitet aber irgendwie geht es nicht online.

Bisher haben wir den Kaufpreis nicht gezahlt, weil alles gestoppt ist über unseren Anwalt.

EnnoWarMal  19.03.2016, 09:08
@Tiina

Nein.

Ich habe es jetzt bearbeitet. Wenn der Support das freischaltet, ist es sogar lesbar und verstehbar.

Durch die Bearbeitung musste ich mich ja nun (zwangsläufig) mit dem Inhalt auseinandersetzen. Ich muss sagen, dass ich nur das bezahlen würde, was ich auch kaufen will. Ich würde hier vom Vertrag zurücktreten, weil das Kaufobjekt Eigenschaften hat, die nicht verhandelt wurden und die nicht akzeptabel sind.

Tiina 
Beitragsersteller
 19.03.2016, 09:27
@EnnoWarMal

Genau das versuchen wir, leider ist das nicht so leicht. Der Verkäufer behauptet halt das Gegenteil.

Typischer Fehler beim Immobilienerwerb. Man besichtigt die Immobilie doch vor dem Erwerb und nicht nach dem Abschluss eines Notariellem Vertrages. Was in Exposees der Makler beschrieben wird, ist doch nicht rechtsverbindlich. Da passen doch vielfach nicht einmal die Flächen.

Das Baujahr eines Hauses kann man bei einigen Dachpfannen leicht ablesen. Es steht ein Datum drauf, nicht bei allen. Findet man E-Installationen mit DRP (Deutsches Reichs Patent) drauf, lässt sich das Baujahr auch einschätzen.

Eine Garage, die nicht vorhanden ist? Wo habt Ihr die denn bei der Besichtigung gesehen?



Tiina 
Beitragsersteller
 19.03.2016, 17:32

Wir haben die Immobilie vorher besichtigt. Auf dem betreffenden Punkt auf dem Speicher lag dedoch leider sehr viel Dämmmaterial, mittlerweile liegt das aber alles nicht mehr da.

Das Dach wurde vor ca. 12 Jahren komplett erneuert.

Eine Garage haben wir nie gesehen sollte auch keine vorhanden sein, aber in der Versicherungspolice ist eine angegeben warum auch immer.

Das mit der Garage hatte ich nur erwähnt, weil wir hoffen das dadurch auch auf das Baujahr kein Verlass ist.