Rückabwicklung Immobilienkaufvertrag?

2 Antworten

So etwas nennt man Lehrgeld, denn man hätte die Möbel natürlich in eine Liste aufgenommen und im Kaufvertrag die Liste erwähnt, denn für den Kaufpreisanteil wäre keine Grunderwerbsteuer zu zahlen gewesen.Ihr hättet also auch nich Geld gespart.

Wenn Ihr jetzt wegen einer Sache, die nicht im Vertrag steht, den Kaufvertrag platzen lasst, zahlt Ihr noch Schadenersatz. Zumindest aber verliert Ihr die Notarkosten für die Beurkundung.

Wenn der Notar gut war steht nämlich auch noch im Vertrag "mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eisblu 
Beitragsersteller
 09.09.2019, 21:49

Wir sind mit der Verkäuferin durch das Haus gegangen und ich habe aufgeschrieben, was bleibt...

wfwbinder  10.09.2019, 07:53
@Eisblu

Und diese Aufstellung wurde von beiden unterschrieben?

Eisblu 
Beitragsersteller
 10.09.2019, 09:03
@wfwbinder

Eben nicht. Sie hat nur versprochen und dann konkretisiert. Und jetzt wird ihr Versprechen nicht gehalten. Ich muss dazu sagen dass die Dame 90 Jahre alt ist...

Snooopy155  10.09.2019, 10:42
@Eisblu

Sind noch Möbel im Wert von 20 000,-€ im Haus verblieben? Es zählt hier immer nur der Zeitwert. Wenn "nein", dann hat der Verkäufer Euch Geld zurückzuerstatten.

Eisblu 
Beitragsersteller
 09.09.2019, 21:44

Es gibt keine Liste aber im Vertrag steht - Einrichtungsgegenstände im Wert von 20 TEUR wurden miterwerben

HilfeHilfe  10.09.2019, 06:15
@Eisblu

das heißt ? ihr wisst das die Möbel 20.000 € wert sind es wurde aber nirgends festgehalten ? das ist ein wenig blöd.... sowas fixiert man . Mündliche Abreden ohne zeugen wird schwierig werden vor gericht. Was sagt den die verkäuferin ?

wfwbinder  10.09.2019, 07:54
@Eisblu

Einrichtungsgegenstände im Wert von 20 TEUR wurden miterwerben

Das ist schon mal gut. Ist denn das, was drin ist noch 20.000,- wert?

Eisblu 
Beitragsersteller
 10.09.2019, 09:01
@wfwbinder

Es wurde pauschal veranschlagt. Sonst hätte man Gutachten erstellen müssen

Zusätzlich zur Antwort von wfwbinder:

Einrichtungsgegenstände im Wert von 20 TEUR wurden miterworben.

Dann kann sich der Kaufpreis allenfalls um € 20.000 reduzieren. Ein Rücktritt kommt also nicht in Frage.

Nach so einem Start wollen wir das Haus nicht mehr.

Hinter diesem Willen muss noch was anderes stecken. Die Möbel können doch nicht die Grundlage für die Kaufentscheidung gewesen sein: "im Wert von (nur) 20 TEUR".


Franzl0503  10.09.2019, 07:29

Auch meine Meinung.

Eine spezif. Möbel-Liste s o l l t e dem not. Kaufvertrag als Bestandteil beigefügt und unterschrieben werden. Also keine Mussvorschrift.

Zweifel sind angebracht, ob im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht enthalten ist. Andernfalls wären die Käufer auf einen zeit- und kostenaufwendigen Prozess mit äusserst unbekanntem Ausgang verwiesen.