Rückabwicklung Immobilienkaufvertrag?
Hallo. Vor 21 Tagen haben wir den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben. Mit der Verkäuferin wurde vereinbart, leider nicht schriftlich aber vor Zeugen, welche Möbel im Haus bleiben. Jetzt stellt sich heraus, dass sie Teil davon fremdvergibt. Die Möbel waren mitunter der Grund für unser Kaufpreisgebot. Es ist erst die Auflassungsvormerkung erfolgt. Nach so einem Start wollen wir das Haus nicht mehr. Was tun?
2 Antworten
So etwas nennt man Lehrgeld, denn man hätte die Möbel natürlich in eine Liste aufgenommen und im Kaufvertrag die Liste erwähnt, denn für den Kaufpreisanteil wäre keine Grunderwerbsteuer zu zahlen gewesen.Ihr hättet also auch nich Geld gespart.
Wenn Ihr jetzt wegen einer Sache, die nicht im Vertrag steht, den Kaufvertrag platzen lasst, zahlt Ihr noch Schadenersatz. Zumindest aber verliert Ihr die Notarkosten für die Beurkundung.
Wenn der Notar gut war steht nämlich auch noch im Vertrag "mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen."
Eben nicht. Sie hat nur versprochen und dann konkretisiert. Und jetzt wird ihr Versprechen nicht gehalten. Ich muss dazu sagen dass die Dame 90 Jahre alt ist...
Sind noch Möbel im Wert von 20 000,-€ im Haus verblieben? Es zählt hier immer nur der Zeitwert. Wenn "nein", dann hat der Verkäufer Euch Geld zurückzuerstatten.
Es gibt keine Liste aber im Vertrag steht - Einrichtungsgegenstände im Wert von 20 TEUR wurden miterwerben
das heißt ? ihr wisst das die Möbel 20.000 € wert sind es wurde aber nirgends festgehalten ? das ist ein wenig blöd.... sowas fixiert man . Mündliche Abreden ohne zeugen wird schwierig werden vor gericht. Was sagt den die verkäuferin ?
Es wurde pauschal veranschlagt. Sonst hätte man Gutachten erstellen müssen
Zusätzlich zur Antwort von wfwbinder:
Einrichtungsgegenstände im Wert von 20 TEUR wurden miterworben.
Dann kann sich der Kaufpreis allenfalls um € 20.000 reduzieren. Ein Rücktritt kommt also nicht in Frage.
Nach so einem Start wollen wir das Haus nicht mehr.
Hinter diesem Willen muss noch was anderes stecken. Die Möbel können doch nicht die Grundlage für die Kaufentscheidung gewesen sein: "im Wert von (nur) 20 TEUR".
Auch meine Meinung.
Eine spezif. Möbel-Liste s o l l t e dem not. Kaufvertrag als Bestandteil beigefügt und unterschrieben werden. Also keine Mussvorschrift.
Zweifel sind angebracht, ob im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht enthalten ist. Andernfalls wären die Käufer auf einen zeit- und kostenaufwendigen Prozess mit äusserst unbekanntem Ausgang verwiesen.
Wir sind mit der Verkäuferin durch das Haus gegangen und ich habe aufgeschrieben, was bleibt...