Die Verkäufer haben die Löschungsbewilligung verloren; was nun?
Wir sind dabei und einen Hof zu kaufen, jedoch fehlt immernoch die Löschungsbewilligung von dem Verkäuferehepaar. Wie kommen die jetzt SCHNELLSTMÖGLICH an eine zweite Ausfertigung ? Wie lange dauert das? Kann die Bank eine zweitausfertigung verweigern? Wir sitzen dann auf der Straße, da wir den Mietvertrag von unserem Haus schon gekündigt haben.
4 Antworten
Ärgerlich ja, aber ihr seid am Dilemma auch etwas selbst schuld. Wieso kündigt man, bevor es unter Dach und Fach ist?
Übrigens ist es bei abzulösender Schuld häufig so, dass der Notar beim kreditgebenden Institut anfragt, welche Restschuld vorliegt. Das sollte der Notar auch bei dieser Bank machen können, einen Stand von 0 erfahren und dann eine Löschbewilligung erhalten.
Es kann im schlechten Fall aber wenige Monate dauern. Und falls ihr kreditfinanziert, kommt es stark auf die Summe an, ob die Bank bereits auszahlt. (Unserer Bank waren vor wenigen Jahren die ehemals 10.000 DM egal im Verhältniss zum aktuellen Beleihwert)
Da hast du vollkommen recht.. aber es kam erst später raus, dass da noch eine Grundschuld auf dem Haus ist (die aber schon bezahlt ist)
"Wir sitzen dann auf der Straße"
Notfallplan:
1. Vermieter um Verlängerung bitten!
2. Sich bereits jetzt um eine Pension und ein Lager kümmern.
PS:
Wenn ihr (Verkäufer/Käufer) euch bereits einig seid, warum könnt/dürft ihr nicht bereits einziehen. Nur weil die Löschungsbewilligung noch nicht da ist, verbietet euch das ja niemand!
Weil das verkäuferehepaar eine sehr sehr hohe Pacht haben möchte, wenn wir ja jetzt schon einziehen. Unsere Angst ist es, dass wenn wir da dann wohnen, die beiden die Löschungsbewilligung ewig zurück halten (selbst wenn sie die dann haben) und dann schön monatelang eine utopisch hohe Pacht kassieren.
Deswegen lässt man die Löschungsbewilligung üblicherweise direkt an den Notar senden...
Wie kommen die jetzt SCHNELLSTMÖGLICH an eine zweite Ausfertigung ?
Bei der Bank Duplikat beantragen.
Wie lange dauert das?
Tage bis Wochen, länger eigentlich nicht.
Kann die Bank eine zweitausfertigung verweigern?
Können kann sie alles. Die Verkäufer dürften aber einen rechtlichen Anspruch haben, wenn die Voraussetzungen für eine Löschungsbewilligung erfüllt sind. Ob die Bank für ein Duplikat Gebühren verlangt, kann hier dahinstehen, das tangiert euch nicht.
Ja, war wohl falsch meinerseits. Die notarielle Beglaubigung erfolgt wohl später.
danke Erstmal für deine Antwort!
wir können auch nicht verstehen, wie man ein so wichtiges Dokument „verlieren“ kann..
Die zweite Ausfertigung bekommt man >NATÜRLICH< beim Verfasser derselben.
Ich glaube ja eher nicht, dass eine Änderung der Grundbucheinträge aufgrund eines Duplikates einer Bank erfolgen kann.
Ich würde mich an den Notar wenden.