Ich möchte einen Hausanteil (50 %) von meiner Cousine abkaufen, auf was muss ich achten?
Ich habe zusammen mit meiner Cousine einen Hof geerbt. Jedem von uns gehört ein Anteil von 50%. Gesamtwert 120.000 Euro. Ich möchte nun ihren Anteil abkaufen und das Haus sanieren und vermieten. Auf was muss ich hier achten und welche Möglichkeiten gibt es? Wir haben beide bereits Erbschaftssteuer gezahlt und möchte nicht noch mehr (unnötige) kosten verursachen.Mit welchen Kosten müssen wir rechnen? Wie hoch muss der notarielle Verkaufswert sein? Ich habe gelesen, dass es auch die Möglichkeit eines Verkaufs auf Rentenbasis gibt?!
4 Antworten
Wann habt Ihr denn geerbt? Wenn es noch nicht sehr lange her ist, dann ist es eine Erbauseinandersetzung und klöst keine Grunderwerbsteuer aus.
Als Kaufpreis solltet Ihr schon den normalen Wert ansetzen, sonst kommt es noch zu einer "gemischten Schenkung."
Kauf auf Rentenbasis ist auch möglich. Entweder eine mit fester Laufzeit, oder lebenslänglich. Für die Beträge gibt es Abzinsungstabellen.
Der Zinsanteil aus der Rente, ist wie Darlehenszins steuerlich abzugsfähig bei der Vermietung.
Ebenso natürlich die Abschreibung auf den Kaufpreis.
Die Kosten für die Renovierung könnten u. U. Anschaffungsnahe Herstellungskosten sein.
Der Kaufpreis sind für die zweite Hälfte des Hauses Deine Anschaffungskosten und somit Basis für die Abschreibung. Für den geerbten Teil übernimmst Du ggf. die Abschreibung des Erblassers.
Die Bemessung des Kaufpreises richtet sich nach dem Marktrwert.
Notarkostenrechner findet man im Internet. Deine Frage danach, welchen Kaufpreis man im Notarvertrag angeben soll läßt vermuten, daß Du mit einem teilweisen Bargeschäft liebäugelst. Das könnte sich aber angesichts der dann beabsichtigten späteren Vermietung als Eigentor herausstellen. Die AfA kann selbstverständlich nur vom offiziell bezahlten Kaufpreis errechnet werden. Ein Kauf auf Rentenbasis würde sich nicht mindernd auf die Notarkosten auswirken.
Hallo Franken1977,
für die steuerliche Beratung zur geplanten Vermietung empfehle ich Dir den direkten Kontakt zu einem Steuerberater. Bei Fragen zur Erbschaftssteuer bzw. Grunderwerbsteuer ist Dein Notar meist der beste Ansprechpartner.
Für Deine Finanzierung ist es auf jeden Fall positiv, dass Du bereits zur Hälfte Eigentümer bis. Die Banken setzen dann den Teil, der Dir bereits gehört, ähnlich wie Eigenkapital an. Daraus ergibt sich dann oft eine sehr schöne Beleihung, die sich auch im Darlehenszins widerspiegelt.
Falls es sich bei dem Hof noch um ein landwirtschaftlich genutztes Objekt handelt, sind in der Regel Regionalbanken die besten Ansprechpartner für eine Finanzierung.
Im Rahmen des Darlehens wird dann eine Grundschuld als Sicherheit im Grundbuch eingetragen, die mit bestimmten Grundbuch- und Notarkosten einhergeht. Diese kannst Du mit dem folgenden Rechner überschlagen: http://www.interhyp.de/Notar-Grundbuchkostenrechner.
Viele Grüße
Mario, Interhyp AG
Wir haben vor 4 Jahren geerbt. Meine Cousine möchte 50.000 Euro haben. Ich dachte da an folgende Variante. 80.000 Euro Kredit. Davon 30.000 Euro sofort an meine Cousine. Die restlichen 20.000 Euro über so einen Rentenvertrag. Was hat eigentlich mein Kaufpreis mit einer späteren Vermietung zu tun? Richtet der sich nicht nach einen Richtwert der Region und Ausstattung?
Du verwechselst da zwei Sachen: Mietrecht mit Steuerrecht. Steuerlich kann man den Kaufpreis im Rahmen der AfA abschreiben. Die Höhe der AfA wiederum richtet sich nach dem Kaufpreis.
Wir haben vor 4 Jahren geerbt. Meine Cousine möchte 50.000 Euro haben. Ich dachte da an folgende Variante. 80.000 Euro Kredit. Davon 30.000 Euro sofort an meine Cousine. Die restlichen 20.000 Euro über so einen Rentenvertrag. Was hat eigentlich mein Kaufpreis mit einer späteren Vermietung zu tun? Richtet der sich nicht nach einen Richtwert der Region und Ausstattung?