Hallo zusammen,
ich habe gemeinsam mit meinem Mann dessen Elternhaus aus der Erbengemeinschaft gekauft und dafür gebürgt. Steuerrechtlich war es zunächst besser das Haus alleine auf meinen Mann im Grundbuch eintragen zu lassen, der Notar verwies damals noch sehr deutlich darauf, dass der Grundbucheintrag nach 6 Monaten auf Eheleute umgeschrieben werden sollte, da ich ja zu 100% mit der Bürgschaft hafte.
Mein Mann hat dies in all den Ehejahren, auch nach erheblichen Streitigkeiten zwischen uns zu diesem Thema, nie umschreiben lassen.
Mittlerweile leben wir in Scheidung. Ich bin mit den Kindern in mein Elternhaus gezogen. Nun ist auch dieses Haus nach dem Tod meines letzten Elternteils in eine Erbengemeinschaft gefallen.
Ich würde gerne mit den Kindern weiter hier wohnen bleiben, weiß aber, dass sich meine Geschwister nicht auf ein Mietverhältnis einlassen möchten. Sie hätten gerne ihren Erbanteil ausbezahlt.
Ist es nun überhaupt möglich, dass ich das Haus übernehmen kann und mir eine Bank den benötigten Kredit erteilt? Wie wäre es, wenn mein Noch-Mann seiner Zahlschuld nicht mehr nach kommt und seine Bank an mich als Bürge herantritt?