Wie lange dauert eine Grundbuchlöschung?
Mein Freund und ich haben ein Haus gekauft, übergabe und Kaufpreiszahlung wäre letzte Woche gewesen.
Jetzt sind die Löschunterlagen noch nicht vollständig. Eine Bank hat diese wohl vor einigen Jahren bereits ausgestellt, der Besitzer findet sie allerdings nicht.
Wie lange dauert eine Überleitung zum Amtsgericht, sollte er sie nicht finden?
Und muss die Löschung erst vom Grundbuchamt durchgeführt werden bevor die Kaufpreiszahlung getätigt werden kann?
Vielen Dank!
4 Antworten
Ich hab irgendwo gelesen, dass in einem solchen Fall der Gegenwert für die Grundschuld auf einem Notaranderkonto geparkt wurde. Grundbucheintrag, Kaufpreiszahlung, Übergabe etc. fanden schon einmal statt. Nur der Verkäufer erhielt den Gegenwert der Grundbuchschuld dann eben erst nach der Löschung der Grundschuld.
Was sagt denn der Notar?
Das geht aber wahrscheinlich nicht, wenn man das Haus überwiegend finanziert und die eingetragene Grundschuld sehr hoch ist.
Dass die Kaufpreiszahlung letzte Woche gewesen wäre ist eher unwahrscheinlich. Da lest bitte nochmal genau die Formulierungen im Kaufvertrag
Denn in den notariellen Standard-Kaufverträgen ist immer eine "Lastenfreistellung" als Formulierung vorhanden sowie die Löschung dieser Vorlasten eine der Bedingungen der Fälligkeit, meist etwa formuliert wie "wenn dem Notar die zur Lastenfreistellung erforderlichen Unterlagen vorliegen" oder ähnlich.
Wenn der jetzige Eigentümer die Löschungsbewilligung nicht mehr findet, dann soll er eben von der Bank diese nochmal anfordern. Die Kosten dazu sind natürlich seine, denn das ist die Strafe für Schlamperei.
Ein seriöser Notar wird auch die Eigentumsumschreibung nicht von sich aus veranlassen wenn diese Lastenfreistellung nicht erledigt ist bzw. in der Praxis gibt er die Löschungsbewilligung zusammen mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung gleichzeitig an das Grundbuchamt.
Also vereinfacht zusammengefasst:
- Es ist Aufgabe des Eigentümers, diese Löschungsbewilligung vorzulegen. Wie er das macht und etwaige Kosten sind seine Angelgenheit.
- Der Notar stellt den Kaufpreis abhängig von den im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen fällig. Dazu müsst ihr eben den Kaufvertrag in Hinsicht darauf lesen.
- Ein Notar veranlasst die Eigentumsumschreibung erst dann, wenn das Objekt lastenfrei gestellt ist. Ihr würdet ansonsten eine Belastung übernehmen.
Lt. Vertrag sollte die Kaufpreiszahlung letzte Woche sein. Fand natürlich nicht statt, da die Bedingungen nicht erfüllt waren. Dies war allerdings auch nicht meine Frage. Dass der Verkäufer dazu verpflichtet ist, ist auch klar.
Natürlich, denn sonst habt ihr unter Umsänden die alten Schulden in Eurem Grundbuch.
Wie lange dauert eine Überleitung zum Amtsgericht, sollte er sie nicht finden?
Wenn er sie nicht findet muss er die Löschungsbewilligung nochmal bei der Bank anfordern und bezahlen. Das dauert schon einige Tage.
Für den Fall, dass die keine Kopie hätten udn die auch rausgeben, dauert es dann sehr lange. Dann muss die Grundschuld "aufgeboten" werden.
Das dauert dann 6-9 Monate.
http://www.amtsgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/Service/FAQ+Aufgebotsverfahren
Nach dem, was ich als Ahungslose so gelesen habe, gibt es auch brieflose Grundschulden. Da kann man dann nicht den Grundschuldbrief aufbieten.
Und Banken sollen sich teilweise auf nur zehnjährige Aufbewahrungsfrist berufen. Das könnte der Grund für die verweigerte Abschrift der Löschungsbewilligung sein. Im Rechtspflegerforum wurde diskutiert, ob nicht eher die Bank auf erneute Löschungsbewilligung verklagt werden sollte.
Bank verklagen it immer eine gute Idee. Es sind die einzigen Unternehmen, die keine Anwälte beschäftigen. Sarkasmus aus.
Ich würde einen anderen Weg wählen. Der Verkäufer und der weibliche Part der Käufer gehen gemeinsam zur Bank und drücken in der Rechtsabteilung auf die Tränendrüse.
Als ich noch bei der Bank war, hätte ich auf die Mittagspause verzichtet, um eine heulende Sirene loszuwerden.
Aus der Frage geht leider nicht hervor, ob es sich um eine Buch- oder Briefgrundschuld handelt.
Die Bank kann Löschungsbewilligungen ausstellen soviel sie will. Ist ja kein Problem, da man diese ohnehin nur 1x verwenden kann.
Wenn es denn eine Buchgrundschuld ist, dann kann es anschliessend sofort gelöscht werden.
Ein zeitaufwändiges Aufgebotsverfahren ist nur bei einem verlorenen Grundschuldbrief erforderlich. Hier ist erforderlich, den Ablauf des Aufgebots (mindestens 3 Monate) abzuwarten.
Na man geht zur Bank und holt sich eine neue. Wird vermutlich was kosten. Es wird erst gelöscht und dann verkauft.
Die Bank kann wohl die Löschung kein zweites mal ausstellen.