Immobilie wird über den Makler Angebote. Der Verkäufer springt ab. Wer übernimmt die Notarkosten?
Ich wollte eine Immobilie kaufen, welche über den Makler angeboten wurde. Nach Besichtigung habe ich den Kaufvertrag über ein Makler in Auftrag gegeben, da wir uns mit dem Verkäufer geeinigt haben. Der Makler selbst wurde von Verkäufer mit Veräußerung der Immobilie beauftragt. Kurz vor der Beurkundung springt der Verkäufer ohne Angaben von Gründen ab. Nun bekomme ich die Notarrechnung in Höhe von 2.250 Euro. Muss ich diese bezahlen?
2 Antworten
Ich glaube, du verwechselst hier Notar und Makler. Wenn du die Beurkundung beauftragt hast ( das macht der Notar), dann wirst du diese zahlen müssen. Wer die Musik bestellt...usw. jedoch könnte man sich auch mit dem Verkäufer einigen, dass jeder die Hälfte zahlt. Ärgerlich, aber das hätte man in einem Vorvertrag regeln können. Der Verkäufer kann jederzeit seine Kaufabsicht zurückziehen. Genauso, wie der Käufer.
Dann hat alles seine "Richtigkeit", auch wenn unser Rechtsempfinden ein anderes ist. Lasst in Zukunft den Verkäufer den Notar bestellen und einigt euch vertraglich schon vorher, wer was im Falle eines Absprungs bezahlt. Viel Glück für euch!
Hast du einen Vertrag mit dem Makler geschlossen? Wenn nein, kann er auch nichts berechnen.
Nein. Ich habe mit dem Makler keinen Vertrag geschlossen!
Nach deiner Schilderung oben hast du aber Makler beauftragt, den Notar zu beauftragen. Dass du nicht derjenige bist, der den ursprünglichen Auftrag an den Verkäufer erteilt hat, dürfte hier unerheblich sein.
Für eine sichere Einschätzung bräuchte man Einsicht in die dabei geschlossenen Verträge.
Danke für deine Antwort. Der Makler wurde vom Verkäufer beauftragt die Immobilie zu verkaufen. Als wir uns einig wurden, hat der Makler in unserem Auftrag den Notarvertrag aufsetzen lassen.