Nutzungsmöglichkeiten einer Erholungsfläche?
Hallo!
Wir sind im Begriff, ein Haus inkl. Grundstück zu kaufen.
Im Grundbuch stehen folgende Bezeichnungen:
Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche.
"Erholungsfläche" wurde 2014 erst ergänzt und gleichzeitig die Bezeichnung "Landwirtschaftsfläche" gestrichen.
Laut der Flurkarte scheint der vordere Teil des Flurstückes in Bauland eingeteilt zu sein, der hintere Teil darf nicht bebaut werden. Es steht vorne ja auch schon ein Haus drauf, das bisher auch dauerhaft bewohnt wurde. Dieses wollen wir sanieren.
Wir sind trotzdem unsicher, ob eine dauerhafte Nutzung auch wirklich offiziell erlaubt ist, wenn das Grundstück u.a. als Erholungsfläche bezeichnet ist.
Kennt sich da jemand aus?
Besten Dank im Voraus für alle Antworten :-)
2 Antworten
Ich denke darum brucht Ihr Euch keine Gedanken machen. Das Gebäude hat ja Baugenehmigung und die hat ja Bestand.
Das wird ursprünglich mal ein Landwirtschaftliches Anwesen gewesen sein. Deshalb die Landwirtschaftsfläche um das Haus herum. Heute wird man das nicht mehr landwirtschaftlich nutzen, sondern als Garten.
Konkret heist das das Ihr auf der Erholungsfläche auch eine Terasse und PKW-Abstellplätzte, Carport genehmigt bekommt und auch sonstige Neben-Gebäude.
Das der hintere Teil nicht bebaut werden darf hängt mit dem B-Plan bzw. mit dem Baurecht zusammen. Meist ist eine Hintere Bebauungsgrenze festgelegt. Aber auch da gibt es Ausnahmen. Ein Schuppen geht auch dort meistens. Tierunterstand ebenfalls, falls man dort Pferde weiden lassen will.
Kleene
Bauamt klärt auf.