Hauskauf: Gutachter erst nach Einigung über Kaufpreis?
Hallo zusammen,
ich möchte mir ein Haus kaufen. Mit den Unterlagen des Hauses und meinen finanziellen Daten bin ich zu einem Bankberater gegangen.
Nach Prüfung aller Unterlagen gab er ein positives Votum, wollte den Beleihungswert jedoch durch einen Gutachter erheben lassen.
Jetzt soll ich ein Angebot für das Haus abgeben, mich mit den Verkäufern auf den Kaufpreis einigen und erst dann zur Bank wegen der finalen Finanzierung und des Gutachters gehen.
Wäre es nicht sinnvoll, dass Haus erst einwerten zu lassen und danach ein fundiertes Angebot abzugeben? So würde ich mir die Reservierung/Notarkosten sparen.
Besten Dank für die Antworten im Voraus.
4 Antworten
Sagt das die Bank?:
"Jetzt soll ich ein Angebot für das Haus abgeben, mich mit den Verkäufern auf den Kaufpreis einigen und erst dann zur Bank wegen der finalen Finanzierung und des Gutachters gehen."
Bin kein Profi für Immobilienfinanzierung, jedoch erscheint es mir auch unlogisch.
Kaufen würde ich erst nachdem der Gutachter da war. Vielleicht sollst Du einfach den Preis genau aushandeln, in Abhängigkeit der Bankzustimmung und des Gutachtens. "Dem Preis X stimme ich zu unter der Voraussetzung, das weder die Bank noch der Gutachter einwende haben."
Einen Kaufvertrag würde ich ohne schriftliche Zusage der Finanzierung der Bank nicht unterzeichnen. Aber vielleicht hat ja noch jemand eine Meinung dazu.
Hallo !
Also das ist eine komische Bankberatung. Ein Gutachter vor dem Kauf wäre sinnvoll.
Liebe Grüße
Der beauftragte Gutachter der Bank soll hier verhindern, dass sie ein minderwertiges Objekt für teures Geld finanziert. Er handelt nur im Interesse der Bank und nicht vorrangig des Käufers.
thefishnr:
wigmuc hat dir bereits den üblichen und vor allem kostengünstigsten Weg aufgezeigt. Du kannst aber auch anders vorgehen.
Beauftrage vorweg einen Gutachter mit der Erstellung des Wertgutachtens. Als Auftraggeber bist du kostenpflichtig von vielleicht mehreren hundert Euro.
Der Verkaufsinteressent gibt dir anschliessend zu vertstehen, dass er mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist. Er verlangt einen (weit) höheren Preis, den du aber nicht gewillt bist zu zahlen.
Das Geschäft platzt und du bleibst auf den Gutachterkosten sitzen.
Dieses Vorgehen passt insofern auch, da ich dann Sicherheit über den Preis des Verkäufers und ggfs. eine Argumentation für Preisverhandlungen bekomme. Aber wie richtig angemerkt muss ich das Gutachten selber zahlen.
Da läuft etwas nicht in der richtigen Reihenfolge bzw. sind hier offensichtlich auch Missverständnisse entstanden.
Zunächst kannst Du dem Verkäufer soviele Gutachten vorlegen wie Du willst, primär ist er es, der den Verkaufspreis festsetzt.
Im Normalfall läuft Kauf und Finanzierung dann nach folgendem (vereinfachten) Schema ab:
- Ich suche mir ein Haus
- Der Verkäufer verlangt einen Preis dafür bzw. ich handle einen Preis aus
- Mit den Unterlagen für dieses Haus und dem Preis gehe ich zur Bank
- Die Bank prüft die Unterlagen und setzt einen Beleihungswert fest, wahlweise durch eine (bank)interne Wertberechnung ("Tischgutachten") oder eine Schätzung durch einen (bankinternen oder einen externen) Gutachter
- Der Beleihungswert ist die Basis dafür, wie hoch objektseitig der für den Kauf finanzierbare Kredit sein kann
- Dazu kommt die Bonitätsprüfung, um über mehrere Faktoren (z.B. Einkommen, Schufa-Auskunft) die beantragte Kredithöhe auf die persönliche Zahlungsfähigkeit zu beurteilen.
- Die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem von der Bank bewilligten Kredit brauche ich als Eigenkapital