Wir kaufen gerade ein Haus. Wie sieht es beim erben unserer Stiefkinder aus?
Jeder von uns hat 2 Kinder aus früherer Ehe. Mein Mann soll das Nießbrauch Recht bekommen und ich stehe alleine im Grundbuch. Wir haben kein Testament. Wenn mein Mann stirbt erben meine Stiefkinder was vom Haus? Da mein Sohn uns finanziell hilft, wollen wir das nur meine Kinder erben. Wie machen wir es richtig?
4 Antworten
WEnn Du gemäß Grundbuch alleinige Eigentümerin der Immobilie bist, erben die Kinder Deines "Partners" aus vorangegangener Beziehung überhaupt nichts. Und das Nießbrauchrecht, hätte sich mit dem Tod des Partners erledigt.
Dessen KInder erben nur anteilig, soweit Dein Partner vor Dir verstirbt.
Sofern dein Mann vor dir stirbt, erben nur deine Kinder.
Wenn du vor deinem Mann stirbst, dann erbt dein Mann anteilig dir Hälfte und die hälfte geht an deine Kinder. Ergo für diesen Fall ein Testament machen, das das Haus an deine Kinder geht. in der Hoffnung, das dein Mann auf seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch auf das Haus verzichtet und sich mit dem Resterbe zufrieden gibt.
Es ist eine situation wo ich zu einem Erbvertrag rate.
Alle Beteiligten, also Du, Dein Ehemann und Eure Kinder werden alle daran beteiligt und es wird bestimmt, was passieren soll.
Da alle potenziellen Erben beteiligt sind, ist für alle bindend.
Es ist so wichtig, das zu Lebzeiten ordentlich zu regeln und eine gerechte Lösung zu organisieren.
Gerechtigkeit ist nicht objektiv. Aber allein wenn ihr euch redlich bemüht und für Transparenz sorgt, wird das ermöglichen Konflikte zu bearbeiten, die möglicherweise sonst erst nach euch zur Sprache kommen und dann nicht mehr geklärt werden können.
Redet miteinander.