Hausverkauf und Grundsicherung?

5 Antworten

Hallo,

Hausverkauf hört sich erst einmal nach Vermögen an !

Bevor es die Grundsicherung gibt, müssen Ersparnisse aufgebraucht werden. Als Freibetrag für ein zugelassenes Vermögen gilt seit 2018 ein Betrag von 5.000 Euro.

Ein Antrag auf Wohngeld wäre dann ggf. vorerst eine Alternative für euren Hausverkäufer.

Um diese Szenarien mal grob für sich durchzurechnen, bieten Länder und Kommunen im www entsprechende Rechner an.

Gruß !


cyracus  31.12.2018, 15:31

@Andri und @Gaenseliesel, Wohngeld bzw. bei Haus- oder Wohnungseigentum Lastenzuschuss kann beantragt werden, wenn nicht mehr als 60.000 Euro zur vorhanden ist. Bis zu dieser Summe lebt der Mann von seinem Geld, bis es auf die 60.000 abgeschmolzen ist. - Bei Wohngeld / Lastenzuschuss sind die Behörden weit großzügiger als bei Hartz IV / Sozialhilfe.

Weil insbesondere die SPD-Politiker ja mehr und mehr die Hosen voll haben beim Gedanken an die nächsten Wahlen, überschlagen sie sich jetzt ja in Gedankenübungen, wie sie den Hartz IV-Mühlstein, der ihnen am Hals hängt, abstreifen können. - Seltsamerweise kommen sie nicht an das naheliegendste: den ja schon kriminell zusammengestrichenen Regelsatz ehrlich zu berechnen, und danach weiterzudenken. - Der Regelsatz müsste um mindestens 150 Euro höher sein. - Legt man Lutz Haussteins Berechnungen in "Was ein Mensch braucht" zugrunde, müsste der Regelsatz noch deutlich höher sein, damit er verfassungsgemäß ist (dabei denke ich ans Grundgesetz und nicht daran, dass die "ach so freien und ehrbaren Verfassungsrichter" 2010 verkündeten, der Regelsatz sei so gerade noch verfassungskonform ...

Zu Wohngeld / Lastenzuschuss habe ich Links reingegeben.

cyracus  31.12.2018, 16:40
@Gaenseliesel

Für so fleißige Menschen wie Dich gibt es ein Recht auf Faulheit ()

Andri123  31.12.2018, 03:29

Für den Wohngeldbezug ist ein gewisses Einkommen Voraussetzung. Das klappt also hier nicht, auch wenn der Hinweis eigentlich gut war.

Gaenseliesel  31.12.2018, 10:44
@Andri123

Du magst letztendllich vielleicht recht behalten. Ich wollte der Möglichkeit nur nicht schon im Voraus die " Luft " nehmen !

Meine Devise:

" VERSUCH macht KLUCH(G) ! " :-)

Denn......Wohngeld ist nicht generell n u r vom Einkommen abhängig !

Wohngeld wird u.U. auch dann bewilligt, wenn hinreichend dargelegt werden kann, wovon man sonst lebt. Es muss sich nicht zwingend *nur* um Einkommen handeln.

Deshalb mein Tipp - Antrag auf Wohngeld stellen :

Daraufhin wird man natürlich Nachweise erbringen und entsprechende Unterlagen einreichen müssen, wie z.B.

- Mietunterlagen -

- Kontostand

- Auflistung der Vermögenswerte

- Zinsen

ich denke, dass es schon sinnvoll sein kann den Antrag zu stellen um zu sehen, ob Anspruch besteht und welche Unterlagen von der Behörde gefordert werden.

 Im Antrag selbst einfach unter

"Einnahmen" dann "Vermögensverbrauch" eintragen

und abwarten !

Wie gesagt...... Versuch macht klug oder jeder Versuch ist gültig !

LG und Alles Gute zum Jahreswechsel !

Ich vergas zu schreiben das es eher darum geht das er überhaupt eine Wohnung bekommt! Da er nicht arbeitet und auch keine Leistungen bezieht!


Gaenseliesel  30.12.2018, 20:17

Warum nicht, wenn er sie bezahlen kann, natürlich ? !

cyracus  31.12.2018, 15:17

Sehe ich auch so: Der Mann ist jetzt Privatier mit Vermögen, die Wohnung bezahlt er vollständig ohne irgendwelche Kredite. Besser geht's ja gar nicht.

Hängt halt im Wesentlichen davon ab, wieviel der Hausverkauf abwirft und ob noch Belastungen vorhanden sind.

Normalerweise kann man sich davon ja eine kleine Eigentumswohnung mit Fahrstuhl Zugang kaufen.

Der jetzige Eigentümer (ich nenne ihn folgend A) lebt jetzt vom Erbe, und der Erlös des Hauses kommt dazu.

Sinnvoll ist es, wenn er sich eine kleine Eigentumswohnung von dem Geld kauft. Weil er sie ja vollständig bezahlen kann, hat er außer den normalen Nebenkosten keine weiteren Belastungen aus dem Kauf der Eigentumswohnung.

Von dem Geld, das ihm dann noch verbleibt, lebt er erstmal vollständig so lange davon, bis sein Vermögen auf 60.000 Euro abgeschmolzen ist (falls ihm nach dem Wohnungskauf mehr als diese 60.000 Euro verblieben sind). - Hat er schließlich nicht mehr als diese 60.000, beantragt er Wohngeld / bei Immobilien-Eigentum heißt das dann Lastenzuschuss - hier ein guter

Lastenzuschuss Rechner
https://www.geldsparen.de/lastenzuschuss-rechner/

Eine sehr gute und ausführliche Info zum Lastenzuschuss und zumWohngeld
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld

und hier ein guterWohngeldrechner
https://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/

für den Fall, dass er sich kein Wohneigentum kaufen will. (Ich finde die Rechner von geldsparen.de sehr empfehlenswert.) - Falls A irgendwann mal zum Sozialfall werden sollte, würde ihm seine kleine Eigentumswohnung bleiben, wie hier sehr gut erklärt wird:

Haus und Eigentumswohnung bei Hartz IV
http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/haus-eigentumswohnung-eigenheim.html

Sollte er dann kein Hartz IV (als Arbeitsloser) sondern z.B. als Rentner oder Erwerbsgeminderter Sozialhilfe beziehen, sind die Angaben bezüglich der Kosten der Unterkunft (KdU) plus Regelsatz (ab 1.1.2019 = 424 Eurolein) bei beiden Personengruppen identisch. Weil im Internet zu diesem Thema mehr per Stichwort "hartz IV" zu finden ist, googelt man dann besser mit "hartz IV").

A hat zwar kein regelmäßiges Einkommen, jedoch kann er der Wohngeldstelle / Lastenzuschussstelle ja darlegen, dass er sich aus seinem Vermögen finanzieren kann, und dass er nicht mehr als 60.000 Euro an Geldvermögen hat.

Sehr freundlich von Euch, dass Ihr Euch für A erkundigt - so soll zwischenmenschliches Verhalten sein.

Wünsche Euch ein erfreuliches Jahr 2019 und darüber hinaus.

LG cyracus

Komische Frage - warum sollte ihm "etwas zustehen" - er hat doch genug.


cyracus  31.12.2018, 15:38

Kommt drauf an, wieviel "Kohle" nach dem Kauf einer kleinen Eigentumswohnung übrig bleibt. Eventuell hat er dann Anspruch auf Lastenzuschuss. Kann er von seinem Vermögen leben, hat aber nicht mehr als 60.000 auf der hohen Kante, ist der wohngeld- / lastenzuschussberechtigt.

Die gestellte Frage ist also gar nicht komisch ...