Erstattung der Maklerprovison bei nachträglicher Kaufpreisminderung beim Hauskauf?
Hallo,
wir haben ein Haus gekauft und den Kaufvertrag auch unterschrieben. Nach dem die Mieter ( Haus wurde vor dem Verkauf vermietet) aus dem Haus gezogen sind, haben wir von dem Makler die Schlüssel bekommen, damit wir schon mal Aufmass für die Sanierung machen können. Dabei ist uns aufgefallen das die Kellerwände feucht sind ( bei der Besichtigung hat man dies nicht gesehen). Dadurch wurde der Kaufpreis im Nachhinein reduziert. Der Makler hat aber nach Abschluss des Kaufvertrags, seine Provision über den alten Kaufpreis erhalten.
Der Makler wusste von den Vormietern, das es Feuchtigkeitsprobleme gab, aber diese uns nicht mitgeteilt. Da er das Haus selbst auch für die Verkäuferin jahrelang betreut hat.
Meine frage ist: bekomme ich die Differenz der Maklerprovison von dem neuen Kaufpreis erstattet ? Wie ist die Gesetzeslage ?
liebe Grüße und danke im Voraus ✌️
2 Antworten
Am Tage des notariellen Kaufvertrages ist die Maklerprovision verdient und fällig. Weiterhin gehe ich davon aus, dass ihr euch das Haus auch angesehen und besichtigt habt, vor dem notariellen Kaufvertrag. Der Makler ist nicht der Verkäufer, sondern der Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer.