Muss unser Haus bei Ablauf der Erbpacht bezahlt sein?

1 Antwort

Herbart:

Vor dem Zeitablauf des Erbbaurechts sind zu prüfen:

1. Verlängerung des Erbbaurechts (z.B. für die voraussichtliche Standdauer des Bauwerks;  ein Recht darauf besteht alllerdings nicht),

2. Erwerb des Grundstücks (wird von mir i.d.R. favoritisiert),

3. Statt Verlängerung  Zahlung einer angemessenen Vergütung für das Bauwerk durch den Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsausgeber) an euch, die Erbbauberechtigten. Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und Reallasten bleiben bestehen.

Empfehlung:

Schaut euch die Bedigungen des Erbbaurechtsvertrags genau an und verhandelt so früh wie möglich mit dem Eigentümer über alle sich bietenden Möglichkeiten.