Hallo,
unser Termin beim Notar war am 19.7.22 dort hat die jetzige Eigentümerin erfahren, dass eine Restsumme von 150€ aus einer alten Grundschuldlast ausgeglichen werden muss, bevor die Löschung beantragt werden kann. Sie wurde zwei mal vom Notar angeschrieben, reagierte zunächst aber nicht auf die Rechnung und war dann für 4 Wochen im Urlaub. Insgesamt 6 Wochen später wurde die offene Summe erst von ihr ausgeglichen und somit konnte die Löschung beantragt werden. Nun ist jedoch die Rechtspflegerin für drei Wochen im Urlaub und die Vertretung kann diesen Fall nicht bearbeiten denn es fehlen Unterlagen zum Haus die wahrscheinlich während des Krieges abhanden gekommen ist. Die Rechtspflegerin selber würde die Löschung ohne diese Unterlagen bearbeiten, die Vertretung allerdings nicht. Deswegen wurde die Löschung erst mal auf Frist gelegt so sagte der Notar. Laut Notarvertrag sollte spätestens zum 15.09.22 das Haus geräumt worden sein. Logischerweise kann die Fälligkeitsmitteilung nicht ausgestellt werden und wir bekommen die Schlüssel zum Haus nicht. Der Notar hat uns mit einer Vertragsänderung vorgeschlagen 5.000€ vom Kaufpreis zu zahlen damit die Schlüsselübergabe erfolgen kann, dem stimmen wir natürlich zu. Die jetzige Eigentümerin allerdings nicht.
Wir müssen zum 01.10. ausziehen und wir wissen einfach nicht was wir tun könnten. Ich verstehe auch den Satz aus dem Notarvertrag nicht, dass wenn das Haus zum 15.09. nicht GERÄUMT ist, wir einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Räumung hat aber nichts mit der Schlüsselübergabe zu tun oder?