Falsche Kaufsumme im beurkundeten Kaufvertrag? Was nun?
Hallo,
ich habe eine Frage die mich sehr beschäftigt und ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Wir haben Mitte April den Kaufvertrag für ein Häuschen unterschrieben. Die Kaufsumme im Vertrag lautet 250000 Euro. Nach Zugang des beurkundeten Vertrages ist mir die falsche Kaufsumme aufgefallen.
Die ursprüngliche Kaufsumme betrug aber 258000 Euro.
Der Verkäuferin ist es jetzt erst aufgefallen und unterstellt uns jetzt arglistige Täuschung und wünscht den Restbetrag in bar.
was können wir tun? Muss sie den Vertrag anfechten oder als ungültig erklären? Oder gilt: beide Parteien ist es während des Notartermins nicht aufgefallen und der Vertrag wurde unterschrieben, also ist er gültig?
Wäre super wenn jemand mit ins Antwort für uns hätte.
Danke und viele Grüße
4 Antworten
Spawn:
Du hast nicht erwähnt, wem das Versehen unterlaufen ist.
Das ist wichtig wegen der Kostenpflicht.
War es eine unrichrichtige Sachbehandlung des Notars?
Auf jeden Fall besteht Berichtigungszwang, der nur durch den amtierenden Notar in Form eines zu beurkundenden Nachtrags aus der Welt geschafft werden kann.
Anschliessend zahlst du den Rest des richtigen Kaufpreises an den Veräusserer.
Das ist doch schon mal in der Frageschilderung nicht richtig:
Der Kaufpreis für das Haus waren 250.000 € und für die mitverkauften Gegenstände 8.000 €.
Korrekt ware es gewesen, sinngemäss so zu formulieren, dass "im Kaufpreis von 258.000 € ein Anteil für mitverkaufte Gegenstände von 8.000 € vorhanden ist".
Für die Grunderwerbsteuer gelten dann 250.000 €. es ist also kein Steuerbetrug, wenn ihr keine Korrektur vornehmt und die 8.000 € seperat zahlt, da ja der Kaufpreis des Objekts mit 250.000 € beurkundet ist.
Unabhängig davon:
Guten Morgen, alle zusammen, da haben Verkäufer und Käufer beim Termin kollektiv geschlafen.
- der Notar liest den Kaufvertrag vor und keiner sagt was
- mehrere Personen unterschreiben und jeder akzeptiert damit die vorliegende Fassung mit dem "falschen" Preis
- usw.
Die geringste Schuld, wenn überhaupt, liegt beim Notar, denn der hat ja den "korrekten" Vertrag Euch allen vorgelesen, Euch gefragt, ob ihr noch Fragen habt und dann so, wie ihr es wolltet, beurkundet.
... und die Vertragsparteien hatten schon Tage vorher den Vertragsentwurf zum Durchlesen erhalten.
Hallo, der Vertrag ist natürlich so gültig, da er von beiden unterschrieben wurde.
Wenn Ihr Euch beide einig seid, könnt Ihr dem Notar vorwerfen, den falschen Betrag eingesetzt zu haben und eine Korrektur verlangen. Vorausgesetzt, Ihr könnt den Fehler glaubhaft machen.
8000 EUR an Notar und Grunderwerbsteuer vorbei bezahlen solltet Ihr nicht.
Viel Glück
Barmer
Was ist wenn wir uns nicht einig sind und wir, aufgrund anderer Geschehnisse, auf den niedrigeren Kaufbetrag bestehen?
Wer hat die fehlenden 8.000 € verschuldet? Euch ist das jedenfalls nicht mehr vorzuwerfen als dem beim Notar ebenfalls anwesenden Verkäufer. War der Vertragsentwurf, der euch vor dem Termin zuging, schon mit 250.000 €?
Schon wegender rechtlichen Konsequenzen (Steuerhinterziehung) würde ich freiwillig nichts bezahlen.
Das heißt, wenn du das Geld für die Gegenstände überweist, passt alles.
Bei dem Gespräch wird der Notar der Verkäuferin gesagt haben, dass das weder in den Vertrag muss noch sollte.
Überweise das Geld und alles gut. Über Gegenstände gelten auch mündliche Verträge und bevor du das Geld mit Anwaltskostne zahlen musst, würde ich es gleich zahlen.
Wie kann man nicht darauf kommen? 8.000 € in bar können 8.000 € weniger Gewinn aus dem Verkauf sein und die Grunderwerbsteuer darauf (von im Zweifel 6,5 % also 520 €) spart sich der Käufer auch. Dazu ergibt sich bei Grundstücksgeschäften, die unterverbrieft werden, auch die Frage nach der Herkunft des Bargeldes.
Schützt zu sagen, dass das ein Irrtum war vor Strafe? Vor Strafe würde schützen, es richtig zu erklären oder die vom Notar automatisch weitergegebenen Daten zu berichtigen. Aber warum sollte man dann das Geld in bar bezahlen???
Du erfindest die tollsten Steuersparmodelle. Ich frage mich nur, ob die Steuerfahnung deine Ansicht teilt.
Naja, es geht wahrscheinlich eher darum, durch die Barzahlung des Restbetrags zusätzliche Kosten zu vermeiden, die durch die Änderung des Notarvertrages entstehen würden.
Über Steuerverkürzung hat der Verkäufer bestimmt noch gar nicht nachgedacht. Aber die wäre m.E. auch gegeben.
Anstelle des Fragestellers würde ich einfach mal der Antwort von Franzl vertrauen.
Der Kaufpreis wurde im Vorfeld von der Verkäuferin mit dem Notar abgesprochen, da noch einige Gegenstände vom Haus mitverkauft wurden, die notariell erfasst wurden. Bei der Durchsicht des Vertrages ist beiden Parteien der Fehler nicht aufgefallen.