Ich will das Haus von Onkel und Vater abkaufen, wie viel Grunderwerbssteuer fällt hier an?
1 Antwort
welche bzw. wie viel Grunderwerbssteuer fällt an?
1. Es gibt nur eine Grunderwerbsteuer
2. Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis und dem Bundesland. Beides gibst Du nicht an, also keine Chance die Frage nach "wie viel" zu beantworten.
3. Man kann es nur sehr abstrakt machen.
4. Für den Vorgang mit dem Vater keine Grunderwerbsteuer, weil in gerader Linie verwandt. § 3 Nr. 6 GrdErwStG.
5. Für den Onkel gilt das nicht, also für den Teil des Kaufpreises muss gezahlt werden.
6. Beachten, das der Preis marktüblich ist, sonst könnte es als gemischte Schenkung gelten und ggf. Wenn die Beträge hoch genug sind, auch noch Schenkungssteuer anfallen.
5. richtig, so ist es.
6. Wenn der Preis nach den ortsüblichen Preisen geschätzt ist, gibt es keine Probleme. Die Summe müsste erheblich nach unten vom üblichen Abweichen, also wenn ihr den Preis fair auf 115.000,- schätzt, würde das Finanzamt eventuell bei 90.000,-, oder weniger stutzig.
7. Leider ist auch Dein Vater nicht mit seinem Bruder in gerader Linie verwandt. Also Ein Kauf vom Bruder wäre auch mit Grunderwerbsteuer belastet. Was anderes wäre es dann, wenn Die Erbschaft (ich vermute mal, wenn zwei Brüder das Haus haben, wurde es zu gleichen Teilen von den Eltern geerbt), das im Rahmen der Erbauseinandersetzung erfolgt. § 3 Nr. 3 GrdErwStG. Dann wäre der Übergang frei und du könntest dann von Deinem Vater kaufen, oder, unter der Auflage Deinen Bruder zu entschädigen, geschenkt bekommen.
Danke,jetzt bin ich schon ein ganzes Stück weiter.
7. ja, es gehört beiden zu gleichen Teilen. und was bedeutet die Erbsauseinandersetzung genau? Leider hänge ich bei solchen § bereits im zweiten Satz, das könnte man wirklich einfacher schreiben ;) Hätte die Erbsauseinandersetzung vor dem notariellen Termin der Erbschaft bzw. Umschreibung auf die beiden stattfinden müssen?
Wenn Dein Vater und Dein Onkel zu gleichen Teilen geerbt haben, dann sind sie eine Erbengemeinschaft. Die wird im Normalfall aufgelöst, weil in einer Erbengemeinschaft beiden alles gemeinsam gehört.
ERbauseinandersetzung bedeutet eben, dass die beiden sich zusammen setzen und feststellen, Dein Vater würde gern das Haus haben und der Bruder sagt, ihm wäre Bargeld lieber. Also einigen die sich eben darauf, dass Dein Vater das Haus bekommt und Dein Onkel im Gegenzug Geld.
Das kann dazu führen, dass man das Erbe entsprechend teilt, aber eben auch möglich einen finanziellen Ausgleich aus dem eigenen Vermögen zu zahlen.
wäre dann aber nur fair, wenn genau so viel Bargeld da ist, wie das Haus wert ist oder? wenn weniger Bargeld da ist, müsste mein Vater die Different an ihn auszahlen, richtig? Kann das, obwohl der Termin mit dem Notar bereits stattgefunden hat nochmals geändert werden? Das heißt Grunderwerb würde entfallen, aber die Notarkosten kommen on top. Es würde dann auch keine Schwierigkeiten geben, wenn mein Vater direkt an mich verkauft, oder müsste da eine gewisse Zeit vergehen, dass es nicht nach Steuerumgehung aussieht?
1. Wenn Ihr schon beim Notar ward und die Sache beurkundet wurde, dann nimmt Euch keiner mehr diese Änderung ab.
2. Wäre das noch nicht geschehen, dann hätte man einen Fahrplan erstellen können.
3. Das ist (schade für Dich) ein Fall von "kein Steuerberater ist teurer als ein Steuerberater." die Grunderwerbsteuer von 2.875 hätte gespart werden können mit 100,- bis 200,- Euro Honorar + 19 % Umsatzsteuer.
4. Der Notar ist allerdings auch 2. Wahl, denn er hätte es auch wissen können.
- doch die Papiere, dass das Haus auf die beiden überschrieben worden ist, kamen schon. 2-4. Ja, da muss ich wohl recht geben. Nur wusste unser Steuerberater das nicht, da waren wir nämlich. Und dann ist alles Schlag auf Schlag schnell gegangen. Sehr schade.. aber vielleicht bekomme ich das Geld ja von beiden Geschenkt, da sie es ja so eilig hatten oder sie reduzieren den Kaufpreis :P
Ich danke dir aber viiielmals für die Hilfe. Das hat mir sehr geholfen und mich aufgeklärt. Tolle Sache, Danke. =)
1. Falsche Fragenstellung ;)
2. Baden-Württemberg, Kaufpreis 115.000 €
5. Das heißt bei seinem Anteil, der Hälfte, es wären 5% von 57.500€? Also knapp 3000€?
6. Der Preis wurde so geschätzt und für diesen möchte ich das Haus auch abkaufen. Bei welchen Beträgen würden denn Schenkungssteuern anfallen? (Nur als Nebenfrage) Schenkung kommt bei uns eher nicht in Frage, da ich dann ja meinen Bruder auszahlen müsste.
7. Besteht die Möglichkeit, dass mein Vater meinen Onkel ausbezahlt, das Haus für eine gewisse benötigte Zeit behält und dann an mich weiter verkauft? Dann würde ja auch eine Grunderwerbsteuer mehr anfallen?