Stromzähler ausbauen lassen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
möchte für eine ungenutzte Eigentumswohnung, die als Warenlager genutzt werden wird, von den Stadtwerken den Strom sperren lassen. Diese weigern sich aber und wollen weiterhin 10.- Euro Grundgebühr pro Monat kassieren. Muß ich mir das gefallen lassen? Benötige keinen Strom und will keine Grundgebühr zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
eine ungenutzte Eigentumswohnung, die als Warenlager genutzt werden wird,
Erkennst Du den Widerspruch Deiner Beschreibung?
Ein Warenlager ist auch eine Nutzung. Da es dort noch andere Wohnungen zu geben scheint, ist die Frage, was die Hausgemeinschaft zu einer derartigen Nutzung sagt und ob sie mitreden darf, wenn eine Wohnung im Winter kalt bleibt und dadurch benachbarte Wohnungen substantiell gefährdet. Was steht denn in der Teilungserklärung bzw. im Mietvertrag zur Nichtbeheizung und zum Schadensersatz?
den Strom sperren lassen.
Sperren lassen ist nicht ausbauen! Da musst Du Dir schon im Klaren werden. Als Mieter kannst Du beides nicht veranlassen.
Danke. Steht die Teilungserklärung einer solchen Aktion entgegen? Schau bitte mal rein.
Den Zähler entfernen zu lassen ist die einzige Möglichkeit die Grundgebühr zu vermeiden.
Erkundige Dich aber vorher, was die Neumontage kosten wird.
Zweckentfremdung von Wohnraum kann im übrigen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und da stehen ganz andere Bußgelder im Raum als lächerliche 10 Euro.
Hallo, Privatier59, habe die Stadtwerke schon gefragt, ob sie das machen. Die weigern sich sogar, den Zähler auszubauen! : ( Und mit "Warenlager" meine ich die alten Sachen in der Wohnung die ich geerbt habe und diese Einlagern zu lassen, würde mehr kosten, als das monatliche Wohngeld. Viele Möbel, alte Klamotten, jede Menge Bücher...
Ich kenne natürlich die dortigen Verhältnisse nicht, aber ein radikaler Schnitt erscheint mir in solchen Fällen die sinnvollste Lösung: Den Bestand sichten, die wenigen Wertstücke aussondern und den Rest dem Entrümpler überlassen. Das eröffnet den Weg die Wohnung wieder gewinnbringend zu nutzen und ist die billigste Variante, von der Nervenschonung abgesehen.
mein Stiefvater wollte das damals auch machen, hatte in seinem Auftrag angerufen.
Glaube mich daran zu erinnern, das die nur fürs abschalten ca 50 Euronen haben wollten, wohlgemerkt ohne ausbauen.
dazu kommen noch Fahrkosten und ggf kosten für abschaltung am nächstgrösseren Stromverteiler...
der Zähler gehört der Stadtwerke, wenn die sich weigern, bleibt nur der klageweg meiner Meinung nach
Nein das ist nicht nötig. Du brauchst nur keinen Strom abnehmen. Dann wird keine Grundgebühr fällig. Weil Du kein Vertragsverhältnis eingehst. Die Netzbetreiber versuchen freilich trotzdem Geld zu kassieren.
Davon sind unzählige Betreiber von PV-Anlagen betroffen, wo Zwei-Richtungszähler hängen. Eine Richtung Einspeisung andere Richtung Bezug. Da sind dann pro Jahr 1 oder 2 Kw/h drauf und deshalb wollen die dann die Grundgebühr. Aber es gibt auch Fälle wo kein Kw/h verbraucht wurde. Beispiel hier: http://www.aerger-mit-eon-und-avacon.de/e-on-gibt-auf-kein-vertragsverhaeltnis-zwischen-einspeiser-und-grundversorger/#comment-31
Das ganze läuft jetzt schon seit jahrzehnten ohne Rechtsgrundlage. Betreiber von PV-Anlagen, die Rechtsanwälte mit der Sache beauftragen, bekommen geleistete Zahlungen sofort nach einem Brief von RA erstattet.
Hallo, hildefeuer,
bin bei den Stadtwerken angemeldet und einfach abmelden geht nicht. Auf einen anderen Stromanbieter wechseln kann ich nicht, da ich nicht die Mindestmenge an Strom verbrauche (Single, kein TV/Internet). Zahle gerade nur 19.- Euro Stromab-schlag pro Monat, wobei 10.- davon die Grundgebühr darstellen.
PS: mein Fehler - stimmt: unBEWOHNTE, als Warenlager geNUTZTE Wohnung....
OK, dann ausbauen. Eben so, daß kein Strom mehr in meiner Wohnung funktioniert.