Besteht ein Recht auf Schadenersatz wenn eine Gemeinde nach Kauf einer Immobilie plötzlich ein Vorkaufsrecht ausübt?
Wie ist das geregelt? Wenn A von B eine Immobilie kauft und der Kaufvertrag beim Notar abgeschlossen ist. Und dann übt die Gemeinde plötzlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht aus.
Gibt es solche Fälle und wie wäre das geregelt, wenn man als Käufer dann bereit wie üblich eine Grundschuld bestellt hat, der Kreditvertrag abgeschlossen ist (Gebühren für Nichtabnahme des Kredits) und Notar sowie Maklercourtage schon bezahlt sind?
Müsste die Gemeinde zumindest angefallene Kosten umfänglich dem bisherigen Käufer ersetzen?
3 Antworten
Schau mal hier:
.... evtl. hilft dir der Inhalt 🤷♀️
Für die Notarkosten kommt der Vorkaufsrechtausüber auf.
Bei den Maklerkosten darf man nichts falsches unterschreiben. Das ist also (im Notarvertrag) regelbar.
Mit der Bank muss man reden, was dann passiert. Eine Auflassung kann ja auch sonst mal Jahre dauern oder nicht zustande kommen.
Ich denke, wenn man hundert mal ein Haus gekauft hat, ist das alles kein Problem. Beim ersten Mal macht man logischerweise Fehler, hat entweder Glück oder bleibt auf Kosten sitzen.
Was heisst hier plötzlich? Wurde die Gemeinde über den Verkauf seitens des Verkäufers informiert? Hat die Gemeinde innerhalb der Frist Stellung dazu genommen?
Da würde ich mich aber doch an den Verkäufer halten, denn der wäre in der Pflicht gewesen, das erst mit der Gemeinde abzuklären.
Ist eine fiktive Frage, wenn die Gemeinde nach Information über den Verkauf das Vorkaufsrecht ausübt. Gebühren sind ja dann oft schon angefallen für den vermeintlichen Käufer wie Notar und Maklerkosten.