Hallo,

ich bin Mitbesitzer einer vermieteten Wohnung. Die Spekulationsfrist ist bereits rum. Nun überlege ich die 2.Hälfte zu kaufen, um die Wohnung ganz zu besitzen.

Frage: Wenn ich dann innerhalb der nächsten 5 Jahre verkaufe, werden dann beide Hälften getrennt betrachtet, d.h. für die zuletzt erworbene Hälfte Spekulationssteuer erhoben?