Guten Tag
Meine Eltern haben ihr Haus vor vielen Jahren zu je 1/3 an meine beiden Schwestern und mich überschrieben. Außer dem Eintrag im Grundbuch zu je 1/3 gibt es unsererseits keine formale Vereinbarung.
Das Haus verfügt über 3 Wohnungen, wovon 2 vermietet waren und sind. 1 Wohnung wurde von meinen Eltern bewohnt und steht jetzt leer. Die Vermietung der beiden Wohnungen hatten in der Vergangenheit meine Eltern übernommen.
Meine Eltern sind vor 1 bzw. 2 Jahren verstorben.
Letztes Jahr (Juni 2018) haben meine beiden Schwestern die Wohnungen neu vermietet. Ich bin von ihnen in den Mietverträgen zwar als Mitvermieter genannt, habe aber beide Verträge nicht unterschrieben (war nicht an der Vermietung beteiligt).
Die Mieten werden auf das frühere Konto unserer Mutter gezahlt. Das Konto wird seit Frühjahr 2019 als Erbengemeinschaftskonto OHNE Einzelverfügungsberechtigung geführt.
Ich habe mehrere Fragen:
1. Wir sind keine Erbengemeinschaft, da wir das Haus ja nicht geerbt haben.
Besteht irgendeine andere rechtliche Form von Gemeinschaft?
2. Sind die Mietverträge ohne meine Unterschrift überhaupt gültig?
3. Gelte ich als Vermieter, obwohl ich die Verträge nicht unterschrieben habe?
4. Gelten die Mieteinnahmen für mich als steuerlich wirksame Einnahmen?
Vielen Dank für alle Antworten im Voraus
S.Reiser