Welche Summe vom Immobilien-Kaufpreis kommt zusätzlich in AfA bei der Steuererklärung in diesem Fall?
Guten Abend,
ich habe im Jahr 2019 eine Eigentumswohnung gekauft. Der Kaufpreis 252000,00 € ist wie folgt aufgeteilt: 199710,00 € - Bauwerk, 37290,00 € - Grund und Boden, 15000,00 € - Garage. Soweit alles klar. Aber weiter steht, dass der Anteil an der Instandhaltungsrücklage in Höhe von 5877,68 € ist hierin enthalten. Meine Frage: was für Betrag bei der Steuererklärung von o.g. Summen kommt in AfA ? 37290,00 € schon mal nicht, muss ich dann die Rücklage auch von der gesamte Summe, welcher in AfA kommt, abziehen oder wird sie auf Bauwerk und Grund und Boden prozentual verteilt?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße, Juliana
2 Antworten
Prozentrechnung ist gefragt.
Möglicher Weise wird das Finanzamt den Grundstücksanteil abweichend festlegen, aber gehen wir davon aus, dass die obigen Angaben stimmen.
Also:
Kaufpreis
./. Instandhaltungsrücklage (es ist ja Geld auf dem Konto der Eigentümergem.)
+ GRunerwerbsteuer
+ Notargebühren
+ Grundbuchgeb.
+ ggf. Makler
= Anschaffungskosten.
Diese sind nun im Verhältnis 199.710,- - 37.290,- - 15.000,- aufzuteilen.
Guten Abend,
ich bin wieder auf der AfA gestolpert. Also, der Kaufpreis ist 252000€. Instandhaltungsrücklage in Höhe von 5877,68 € ist hierin enthalten. Die Grunderwerbsteuer ist 12306 € (schon die Instandhaltungsrücklage berücksichtig). Grundbuch 1014,75€, Notargebühren 1680,52 €. Die Anschaffungskosten sind 267001,27€. Dann kommt in Afa 267001,27€-37.290€(Grund und Boden) und - 5877,68€(Instandhaltungsrücklage)? Oder nur Teil? Die Aufteilung: 199710,00 € - Bauwerk, 37290,00 € - Grund und Boden, 15000,00 € - Garage steht im Kaufvertrag, insgesamt 252000€ .
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Das hängt davon ab, wie der Wert für Grund und Boden ermittelt wurde. Wenn der Wert so im Kaufvertrag vereinbart wurde, dann wird das FA diesen so übernehmen und die Instandhaltungsrücklage von Gebäudewert abziehen. Andernfalls wird die Instandhaltungsrücklage von Kaufpreis abgezogen und dann nach den allgemeinen Berechnungsformeln der Wert prozentual aufgeteilt.
Vielen lieben Dank. Das habe ich mir gedacht, nur, verstehe ich das richtig, dass in der AfA die Summen 199710,00€(79,25%) und 15000,00€(5,95%) werden um 4658,06€ und 349,72€ vermindert? Danke.
Liebe Grüße, Juliana