Mutter und Tochter besitzen gemeinsam ein Haus. Anteil der Mutter: 75%, Anteil der Tochter 25%. Im Notarvertrag ist festgelegt, dass der komplette Erlös aus dem Hausverkauf auf das Konto der Tochter zu überweisen ist. Kurz darauf stirbt die Mutter.

Haben weitere, nicht pflichteilsberechtigte Erben Anspruch auf den Erlös aus dem Hausverkauf.