Prüft Finanzamt die Mittelherkunft bei einer Immobilie gegenfalls bei Abschluß des Kaufvertrags oder bei Auflassung?
Prüft das Finanzamt beim Kauf einer Neubauimmobilie bei Abschluss des Kaufvertrags oder erst wenn die Immobilie fertiggestellt, der Kaufpreis bezahlt und die Auflassung erfolgt ist die MITTELHERKUNFT für den Kauf (falls Sie es denn prüfen)? Zwischen den beiden Terminen können ja Jahre liegen bei einem Neubau.
1 Antwort
Bei einer Neubauimmobilie (also Kauf des Grundstücks(-anteils) und Zahlung nach Baufortschritt, wird der Fragebogen vermutlich erst nach Fertigstellung kommen, mit den Fragen zu Eigenmittelnund Finanzierung.
Sonst meist innerhlab von 4-8 Wochen nach Zahlung der Grunderwerbsteuer.
Nein, ich habe nur geschrieben, dass bei einem Kauf bei voller Kufpreiszahlung direkt nach dem Kauf der Fragebogen kommt.
Bei einem Kauf mit Ratenzahlung nach Baufortschritt, siehe Zitat:
Bei einer Neubauimmobilie (also Kauf des Grundstücks(-anteils) und Zahlung nach Baufortschritt, wird der Fragebogen vermutlich erst nach Fertigstellung kommen, mit den Fragen zu Eigenmitteln und Finanzierung.
Beim Kauf einer Neubau-Eigentumswohnung wird aber die Grunderwerbssteuer schon kurz nach Abschluß des Kaufvertrags beim Notar erhoben.
Sie deuten an, die Mittelherkunft würde in Verbinbung mit der Erhebung der Grunderwerbssteuer geprüft, richtig? Dann ist es unwahrscheinlich dass weit nach der Erhebung der Grunderwerbssteuer die Mittelherkunft geprüft wird?
Danke!