Grundstück vor Ehe von Ehepartner gekauft, Haus gehört aber beiden? Muss der komplette Grundstückswert bei Verkauf und Scheidung abgezogen werden?
Das Grundstück hat mein Mann vor der Ehe gekauft. Im Notar Vertrag steht aber:
Für das nach geannte Grundeigentum Ziffer 4 sind die Eheleute Frau X und Herr Y in Mieteigentum je zur Hälfte als Eigentümber eingetragen. Bekomme ich beim Verkauf nun vom Verkaufswert abzüglich kompletten Grundstückswert die Hälfte, oder die Hälfte vom kompletten Verkaufspreis oder vom Verkaufswert die Hälfte abzüglich nicht bebauten Grundstück das rundum vom Hause vorhanden ist?
Wir haben erst 2008 also einige Jahre nach der Ehe einen Zugewinn lt. Notar Vertrag ausgeschlossen
1 Antwort
Das kann Dir nach einer Schilderung keiner sagen.
Das Grundstück hat mein Mann vor der Ehe gekauft.
Demnach wäre er Alleineigentümer. Denn er steht im Grundbuch.
Für das nach genannte Grundeigentum Ziffer 4 sind die Eheleute Frau X und Herr Y in Mieteigentum je zur Hälfte als Eigentümer eingetragen.
Wenn Ihr beide im Grundbuch steht, fehlt aber etwas dazwischen, nämlich, Dass Du eingetragen wurdest.
Wir haben erst 2008 also einige Jahre nach der Ehe einen Zugewinn lt. Notar Vertrag ausgeschlossen
Wurdest Du bei der Gelegenheit als Miteigentümerin eingetragen? Was steht in dem Vertrag? Das können wir nicht wissen.