Hat meine Frau ein Recht auf die Hälfte des Hauses?
Wir haben vor der Hochzeit ein Haus gekauft, meine Mutter zog mit ein und gab uns noch etwas Geld, im Grundbuch stehe nur ich drin und im Darlehen stehen wir beide.
Meine Frage ist, hat meine Frau jetzt bei Trennung ein Recht auf die Hälfte des Hauses?
Da das Haus fast abbezahlt ist, versucht meine Frau über den Zugewinnausgleich die Hälfte des Hauses zu bekommen, ist das möglich?
1 Antwort
Da sind ja nun einige Widersprüche:
Das "Wir" haben das Haus gekauft verträgt sich absolut nicht mit dem "im Grundbuch stehe nur ich drin".
Bei "wir" muß die Ehefrau Miteigentümerin sein. Da ist alles ganz einfach.
Nur beim Alleineigentum stellt sich die Frage des Zugewinnausgleichs. Schenkungen vonseiten der Mutter bleiben schon einmal außen vor. Die zählen zum Anfangsvermögen.
Im übrigen vergleicht man dann Anfangs- und Schlußvermögen der Ehegatten und wer mehr hat muß die Hälfte davon an den Ehegatten auszahlen.
Dein Anwalt rechnet Dir aus, was dabei rumkommt.
Das „Wir“ war nur, weil wir vor der Hochzeit schon Jahre zusammen waren.Über eine Schenkung an die Kinder mit eingeräumten Wohnrecht, ist es auch nicht möglich den Zugewinnausgleich zu umgehen oder in dem Fall niedrig zu halten.