Vererbte Wohnung?
Guten Tag,
habe mal eine Frage: Wir haben 2011 geheiratet und leben in einer Zugewinngemeinschaft. 2015 starb der Vater meiner Frau und hinterließ ihr eine Wohnung. Wir wollen uns jetzt scheiden lassen. Habe ich auf einen Teil des Hauses im Rahmen des Zugewinnazsgleichs ein Anspruch?
Ich denke eher nicht.
3 Antworten
Zugewinn .....
sprich Wertsteigerung seit Erbschaft.....
Wobei ich persönlich diesen Anspruch nicht nachvollziehen kann, denn Du hast vermutlich eher nichts zum Werterhalt oder zur Wertsteigerung dieser EigentumsWohnung beigetragen. Sondern Du hast vermutlich eher bisher partizipiert vom monatlichen Ertrag.
Bei Gütertrennung : sie hat geerbt also nein. Ist in Österreich der Normalfall, in D braucht man einen Vertrag. Zugewinn ist es nur für gemeinsam Gekauftes relevant.
Jein. M.W.gilt: Das Erbe selbst gehört nicht zum Zugewinn, wohl aber eine eventuelle Wertsteigerung vom Zeitpunkt des Erbes bis zum Zeitpunkt der Trennung.
Denke ich auch!
PS: Sehr gute Antwort!
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